Wurden die neuen Vergütungsregelungen im Bundesgesetzesblatt veröffentlich bzw. ist das Datum bekannt, ab wann denn nun diese greifen?
Die neuen Vergütungsregelungen gelten nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt, ab dem das Gesetz im Bundesgesetzesblatt verkündet wurde. Das wird voraussichtlich Ende Juli oder in der ersten Augusthälfte der Fall sein.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die gesetzlichen Änderungen zur Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurden am 28.07.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Vergütungssätze von bis zu 13,4 ct/kWh greifen somit für Anlagen, die frühestens am zweiten Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes - dem 30.07.2022 - in Betrieb genommen wurden. Damit wird die Einführung der höheren Vergütungssätze gegenüber den restlichen Änderungen im novellierten EEG, die zum 01.01.2023 greifen, vorgezogen. Die neuen Regelungen stehen allerdings noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Hierzu befindet sich die Bundesregierung aktiv im Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Rottmann