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Manuela Rottmann
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Frage von Sven M. •

Warum wird die Einspeisevergütung nicht wie zuvor angekündigt "Rückwirkend" gewährt?

Hallo Fr. Rottmann,
im Vorfeld wurde kommuniziert, dass die im "Osterpaket" angekündigte Erhöhung der Einspeisevergütung auch rückwirkend gewährt wird um u.a. einen Investitionsstau zu vermeiden. Jetzt hatte ich meine PV-Anlage vor dem 01.08.22 Inbetriebgenommen, da ich auf diese Aussage vertraut hatte und bin jetzt natürlich sehr enttäuscht. Das ist für mich sehr irritierend, dass man Staatlichen und gesellschaftlichen Ambitionen unterstütz, aber dann nicht auf die Aussagen der Regierungsmitglieder vertrauen kann.
MfG
S. M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Eine rückwirkende Anwendung der höheren Vergütungssätze zum Jahresbeginn ist leider aufgrund EU-beihilferechtlicher Regelungen nicht möglich. Jedoch gilt das neue Vergütungsschema vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission rückwirkend für Anlagen, die frühestens am zweiten Tag nach Inkrafttreten der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) - somit dem 30. Juli 2022 - in Betrieb genommen wurden.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Rottmann

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