MdEP Manuela Ripa (ÖDP)
Manuela Ripa
ÖDP
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Frage von Robert H. •

Wie steht die ÖDP zu Asylanträgen an der Europäischen Außengrenze und der Unterbringung von Asylsuchenden und Abschiebepflichtigen im EU-Ausland?

Laut Wahl-O-Mat ist die ÖDP offen für Asylanträge an der Europäischen Außengrenze (Frage 36/38). Bei der Abstimmung über Schnellverfahren an den Außengrenzen haben Sie aber dagegen gestimmt (Migrations- und Asylpakt). Im Europawahlprogramm steht hingegen wieder, dass ihre Partei Möglichkeiten schaffen möchte, außerhalb der Grenzen der EU-Staaten einen Asylantrag für die EU stellen zu können (Seite 47).

Könnten Sie ihre Position genauer erläutern?

MdEP Manuela Ripa (ÖDP)
Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Für mich und meine Partei, die „ÖDP – die Naturschutzpartei“ trägt Europa eine Mitverantwortung für viele der Fluchtursachen. Zuvorderst müssen wir uns deshalb dafür einsetzen, diese Fluchtursachen zu bekämpfen.
Eine abschottende Haltung in einer "Festung Europa" lehnt meine Partei ab. Für uns ist klar, dass die Gewährung von Asyl und die Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention unsere Pflicht und ein unverzichtbarer Akt der Menschlichkeit sind.

Die ÖDP fordert ein gemeinsames europäisches Asylrecht und Kontrollen an den Außengrenzen der EU, damit intern auf Grenzkontrollenverzichtet werden kann. An den Außengrenzen und in den Aufnahmestaaten muss ein menschenwürdiger Umgang mit Flüchtlingen garantiert sein. Wir plädieren für eine gerechtere Verteilung der Geflüchteten oder einen entsprechenden finanziellen Ausgleich nach Einwohnerzahl und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der EU-Mitgliedsländer. Der Möglichkeit, außerhalb der Grenzen der Europäischen Union einen Asylantrag für die EU stellen zu können, steht die „ÖDP – die Naturschutzpartei“ positiv gegenüber.

Der kürzlich von der EU beschlossene Asyl- und Migrationspakt tritt jedoch humanitäre Aspekte so dermaßen mit Füßen, dass ich im Einklang mit den Werten meiner Partei dagegen gestimmt habe. Diese Beschlüsse lösen viele drängende Probleme nicht. Familien werden nicht ausreichend geschützt, denn die Vereinbarung führt dazu, dass auch Familien mit kleinen Kindern an den EU-Außengrenzen in haftähnlichen Asylzentren leben müssen. Und die Ausweitung des sicheren Drittstaatsprinzips bedeutete nichts anderes als die Absenkung der Kriterien, die ein Staat erfüllen muss, um als „sicher“ eingestuft zu werden.

Die Beschlüsse sind deshalb unmenschlich, unausgereift und ungerecht. Kontrolle an Aussengrenzen ja, aber unter menschenwürdigen Bedingungen.

Mit freundlichen Grüßen

 

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