Warum stimmen Sie für eine Entschließung pro Abtreibung? Die ÖDP war mal die Partei, die Umwelt- und Lebensschutz verbunden hat.
Sehr geehrte Frau Ripa,
aus der Zeitschrift "Lebensforum" der "Aktion Lebensrecht für Alle e.V." habe ich entnommen, dass Sie geschlossen mit der Fraktion der Grünen für die Entschließung "Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, das Recht auf Abtreibung in den Vereinigten Staaten zu kippen, und die Notwendigkeit, das Recht auf Abtreibung zu bewahren und die Gesundheit der Frauen in der EU zu schützen" gestimmt haben.
Für mich war die ÖDP bis vor einiger Zeit die Partei, die Umweltschutz und Schutz des ungeborenen Lebens sowie konservative Werte in ihrem Programm vereint hat. Leider hat sich die Partei vom Lebensschutz mehr oder weniger entfernt. Er spielt kaum mehr eine Rolle bzw. wird durch Ihr Abstimmverhalten im Europaparlament ins Gegenteil verkehrt.
Mit freundlichen Grüßen
Rita M.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für ihre Eingabe, die es mir ermöglicht, öffentliche auf dieses wichtige Anliegen zu antworten.
Bei der Frage von Schwangerschaftsabbrüchen möchte ich Sie gerne auf die Position meiner Partei aufmerksam machen (siehe auch den entsprechenden Passus im Parteiprogramm: https://www.oedp-bw.de/kurz-knapp/218-und-abtreibung). Die ÖDP versteht sich als eine Partei, die jegliches Leben achtet, auch das Leben eines Kindes vor der Geburt.
Deshalb ist unser politisches Ziel, die Zahl von Abtreibungen so niedrig wie möglich zu halten.
Dieses Ziel, die Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen so niedrig wie möglich zu halten, soll durch Beratung und Förderung erreicht werden. Eine Pflichtberatung, wie im § 218 vorgesehen, ist für die ÖDP essenziell. In dieser Beratung sollen werdende Mütter, aber auch Väter, über Hilfsmöglichkeiten im Falle einer Schwangerschaft informiert werden.
Unserer Meinung nach sind die bisherigen Hilfsmöglichkeiten bei Weitem noch nicht ausreichend. Unser Ziel ist es, dass keine Schwangere eine Schwangerschaft z.B. aus finanziellen Gründen abbrechen muss. Auch bei anderen Problemen ist mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Im Endeffekt ist es aber die Entscheidung der Frau, ob ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Pflichtberatung vorgenommen wird. Die ÖDP ist für die Beibehaltung der Regelungen zur Straflosigkeit des § 218a.
Mein Abstimmungsverhalten zu der von Ihnen angesprochenen nicht legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments ist im vollen Einklang mit unserem Parteiprogramm.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Ripa