
(...) Bei der künstlichen Befruchtung handelt es sich um eine versicherungsfremde Leistung. (...) Die Anhebung der anteiligen Kostenübernahme der Kinderwunschbehandlung von 50% auf 100% in Sachen, Thüringen und dem Saarland ist eine Entscheidung gewesen, die von den jeweiligen Landesregierungen gefällt wurde. (...)