Frage an Manuel Höferlin von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Höferlin,
vielen Dank für Antwort auf meine Anfrage vom 25.01.10.
Sie verweisen auf die verschiedenen Durchschnittsalter der (behandlungsbedürftigen) Cannabis- und Alkoholkonsumenten.
Wie soll dadurch das Cannabisverbot gerechtfertigt werden?
Der von Ihnen genannte Umstand entstand doch trotz des Verbots und lässt zudem nur den Rückschluss zu, dass der Gebrauch von Cannabis, im Gegensatz zum Alkoholkonsum, bei älteren Konsumenten nur sehr selten zu problematischen Konsummustern führt.
Was spricht Ihres Erachtens also dagegen, erwachsenen Menschen den freien Umgang mit Cannabis zu ermöglichen und gleichzeitig Jugendschutz zu gewährleisten?
Wodurch sichert das Hanfverbot Ihrer Meinung nach den Jugendschutz?
Falls man von Jugendschutz überhaupt sprechen kann, schließlich hat jeder Fünfte 15-16-Jährige schonmal Cannabis konsumiert (vgl. http://www.emcdda.europa.eu/stats09/eyetab21a ).
Ein staatlich kontrolliertes System zur Abgabe von Cannabis an Erwachsene würde verhindern, dass Jugendliche in Kontakt dazu kommen. Das Verbot hat hingegen zu einem ausgeprägten Schwarzhandel geführt.
Wie wollen Sie auf einem unkontrollierten Schwarzmarkt verhindern, dass Cannabis an Jugendliche verkauft wird?
Das Strafgesetz ist die schärfste Waffe, die dem Staat zur Verfügung steht. Diese darf im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips nur eingesetzt werden, wenn kein Mittel zur Verfügung steht, dass weniger in Grundrechte eingreift.
Warum halten Sie es trotzdem für sinnvoll und angemessen, das Strafrecht als erstes und nicht als letztes Mittel staatlichen Handelns zu wählen?
Welche Rechtsgutverletzung, die eine Strafverfolgung rechtfertigen würde, begehen Hanfkonsumenten?
Am 18.12.07 schrieb Dr. Westerwelle hier auf abgeordnetenwatch.de:
"Auch bei diesem Thema stehen wir Liberale grundsätzlich zu unserer Auffassung: Aufklären und verhindern ist besser als verbieten."
Weshalb hat sich diese Auffassung mittlerweile geändert?
Freundliche Grüße
Guido Friedewald
Sehr geehrter Herr Friedewald,
vielen Dank für Ihre Frage vom 10.02.2010.
Der Konsum von Cannabis ist nicht nur auf Grund des niedrigen Durchschnittsalter der Konsumenten problematisch, aber es stellt durchaus einen Teil des Problems dar. Die Konsumenten sind im Schnitt erheblich jünger sind als Personen mit Alkoholproblemen. Ein großer Teil befindet sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung (Vgl. R. Simon, D. Sonntag. Cannabisbezogene Störungen: Umfang, Behandlungsbedarf und Behandlungsangebot in Deutschland 2004. 94.). Gerade in einer Phase des Lebens, in der die Weichen für die Zukunft gestellt werden, setzen sich viele Jugendliche und junge Erwachsene den negativen Folgen von Cannabis aus, denn dadurch werden insbesondere „die Leistungsfähigkeit in den Bereichen Kurzzeitgedächtnis, Konzentration, Merkfähigkeit und psychomotorische Koordination“ beeinflusst (Vgl. ebenda, 22.).
Zudem werden die negativen Langzeitfolgen von Cannabis häufig unterschätzt. Bei Alkohol sind die negative Folgen bekannt und jeder, der Alkohol konsumiert, weiß, welcher Gefahr er sich aussetzt. Bei regelmäßigem Konsum von Cannabis kann es zu schweren psychischen Erkrankungen kommen, dieses Risiko wird allerdings häufig verdrängt.
Die Legalisierung würde die Hemmschwelle zum Konsum senken. Es würden weit mehr junge Menschen Cannabis konsumieren, da die Beschaffung entkriminalisiert würde und es frei verfügbar wäre. Eine Altersgrenze bei der Abgabe löst das Problem nicht, da der typische Konsument bereits volljährig ist und man davon ausgehen kann, dass er selbstständig und verantwortungsbewusst handelt. Eine andere Altersgrenze lässt sich nicht sinnvoll begründen.
Darum halte ich die bereits in der Antwort auf die Frage von Herrn Hoffmann erläuterte Drogenpolitik der FDP für richtig.
Mit freundlichem Gruß
Manuel Höferlin MdB