Frage an Manuel Höferlin von Frank M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Höferlin,
gestatten Sie mir eine Frage hinsichtlich der fortwährenden Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe. Ich bin insbesondere an den entsprechenden Bestimmungen des Dienstneuordnungsgesetzes interessiert, weshalb ich die Frage auch an Sie als Mitglied des Innenausschusses richte:
Der Presse entnehme ich, dass der Berliner Senat mit der Initiaitive „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ festgelegt hat, einen Entschließungsantrag zur Öffnung der Ehe in den Bundesrat einzubringen.
Angesichts eines diesbezüglichen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom vergangenen Jahr, in dem die rechtliche Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften für verfassungswidrig erklärt wurde, bitte ich um Auskunft, wie weit die Umsetzung der entsprechenden Passagen des Koalitionsvertrages vorangekommen ist. In ihm haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, insbesondere bei der Beamtenbesoldung und – versorgung heterosexuelle Ehen mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gleichzustellen.
Vielen Dank für Ihre Mühen im Voraus.
Frank Magill
Sehr geehrter Herr Magill,
Die FDP - Bundestagsfraktion steht für Bürgerrechte und hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, gleichheitswidrige Benachteiligungen eingetragener Lebenspartner abzubauen.
Für die Gleichstellung von Lebenspartnern im Beamtenrecht sollen die familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartnerschaften übertragen werden. Zur Umsetzung befindet sich ein Gesetzentwurf in der Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Ministerien. Mit einer zügigen Einbringung in das Parlament ist zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Jens Weigert
Sehr geehrter Herr Magill,
vielen Dank für Ihre Frage vom 15.04.2010. Bitte verzeihen Sie die späte Antwort – es hat einige Zeit gedauert, bis ich den momentanen Fortschritt der Änderung des Beamtenbesoldungs- und Versorgungsgesetzes in Erfahrung bringen konnte.
Die FDP setzt sich für die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften ein. Das geltende Recht legt gleichgeschlechtlichen Paaren insgesamt weitgehende Verpflichtungen auf, ohne ihnen andererseits entsprechende Rechte zu gewähren. So finden beispielsweise die Unterhaltsverpflichtungen der Lebenspartner untereinander einkommenssteuerrechtlich keinerlei Entsprechung. Im Fall von sozialer Bedürftigkeit sind die Lebenspartner zur gegenseitigen Fürsorge verpflichtet. Sie bilden damit eine Einstandsgemeinschaft und entlasten Staat und Gesellschaft. Die rechtlichen Benachteiligungen von Lebenspartnern insbesondere im Steuerrecht und im Beamtenrecht müssen daher beseitigt werden. In der 16. Wahlperiode hat die FDP bereits in einem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag die Gleichstellung bei der Erbschaftsteuer auch hinsichtlich der Steuersätze beantragt. Mit der sog. Maruko-Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof den Mitgliedstaaten Vorgaben zur Gleichstellung gemacht, die dringend der Beachtung im nationalen Recht bedürfen. Alle Lebensgemeinschaften, in denen die Partner füreinander Verantwortung übernehmen, sind wertvoll und müssen von Staat und der Gesellschaft unterstützt werden. Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte.
Der aktuelle Stand ist, dass es einen Gesetzesentwurf gibt, der sich momentan in der Ressortabstimmung befindet und der nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht wird.
Mit freundlichem Gruß
Manuel Höferlin MdB