Wieviele Personen sind wegen Corona im Krankenhaus?
Sehr geehrter Herr Hagel,
könnten Sie bitte erklären, weshalb in den Statistiken ( https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/die-aktuellen-corona-zahlen-fuer-baden-wuerttemberg/ ) nicht zwischen hospitalisiert wegen Corona und hospitalisiert mit Corona unterschieden wird?
Bedeutet das, dass ein Verkehrsunfallopfer, das zusätzlich symptomlos Corona-infiziert ist, als Corona-Patient in die Statistik eingeht und, falls es stirbt, als Covid-19 Todesfall?
Macht diese Art der Statistik Sinn? Könnten bitte zusätzlich die Hospitalisierungsrate wegen Corona und die Sterbefälle wegen Corona aufgeführt werden?
Sehr geehrter Herr K.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
In der Tat wird bei der Berechnung der Hospitalisierungsrate der Grund für die Hospitalisierung nicht berücksichtigt. Bei der Gruppe der hospitalisierten Personen handelt sich um eine sehr heterogene Gruppe, bei der die Entscheidung über eine stationäre Aufnahme nicht immer an die Schwere der Erkrankung geknüpft ist. Hinzu kommt, dass entsprechende Informationen nicht immer vollständig und valide vorliegen.
Gemäß Infektionsschutzgesetzt ist jede Hospitalisierung in Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung meldepflichtig. Das heißt, dass der Grund für die Aufnahme in Zusammenhang mit der COVID-19-Erkrankung steht, ein direkter kausaler Bezug zum Zeitpunkt der Meldung aber noch nicht hergestellt sein muss. So wird eine niedrigschwellige und vor allem zügige und aufwandsarme Meldung ermöglicht. Das sollte auch im Hinblick auf die ohnehin umfangreichen Dokumentationspflichten und die hohe Arbeitsbelastung im Gesundheitswesen unser Ziel sein.
Ist allerdings – wie bei dem von Ihnen geschilderten Verkehrsunfall – klar, dass die Aufnahme in ein Krankenhaus nicht in Zusammenhang mit der COVID-19-Diagnose steht, so besteht keine Meldepflicht. Ähnliches gilt auch für die von Ihnen angesprochene Statistik der Todesfälle. Hier werden sowohl Menschen, die unmittelbar an COVID-19 verstorben sind als auch diejenigen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich die Todesursache abschließend nicht nachweisen lässt, erfasst. Die Corona-Todesstatistik des Robert-Koch-Instituts bildet gerade in der Omikron-Welle laut einer Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) nur bedingt die Realität ab. Daher würde es hier sicherlich Sinn machen, zwischen COVID-19 als Haupt- und Nebendiagnose zu unterscheiden.
Laut Medienberichten arbeitet das zuständige Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut an neuen, tagesaktuellen Abfragen der Krankenhäuser. Hier kommt es also möglicherweise in absehbarer Zeit zu entsprechenden Änderungen.
Freundliche Grüße
Manuel Hagel MdL