Sehen Sie ein Gesetz für das Wählen ab 16 in naher Zukunft für umsetzbar?
Sehr geehrter Herr Hagel,
im Koalitionsvertrag Ihrer Regierung wurde auf Seite 10 das Wahlrecht für Menschen ab 16 Jahren beschlossen. Ist dies in dieser Legislaturperiode als Gesetzesentwurf möglich umzusetzen? Ich selbst habe den Wandel der Jugend miterlebt und immer mehr junge Menschen interessieren sich für die Politik. Somit sehe ich dies als notwendigen Schritt für die Zukunft an.
Danke im Voraus für Ihre Antwort, und Ihre Dienste für Baden-Württemberg.
Sehr geehrter Herr B.,
viele Dank für Ihre Nachricht und dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.
Wie Sie richtig schreiben wird in unserem Koalitionsvertrag auf Seite 10 auf das Thema Wahlrecht einführend eingegangen. Ab Seit 94 finden Sie hierzu die detaillierten Aussagen und Ziele. Wir haben uns eine allumfassende Änderung des Wahlrechts verständigt, die nicht nur die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre beinhaltet. Wir werden das Wahlrecht von Wohnsitzlosen stärken. Daher werden wir analog zur Teilnahme an der Landtagswahl das Wahlrecht auf kommunaler Ebene auf Menschen ausweiten, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort auf dem Gebiet der jeweiligen Körperschaft haben. Außerdem werden wir ein modernes personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste einführen. Zudem senken wir das Wahlalter auf Landesebene auf 16 Jahre ab.
Aktuelle beschäftigen sich die Fraktionen mit diesen Themen und ich kann Ihnen versichern, dass wir unser Bestes geben, dass dieses Gesetz sobald als möglich verabschiedet werden kann. Sie können versichert sein, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden wird und dass es bei der nächsten regulären Landtagswahl stattfinden wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Gerne können Sie sich zukünftig bei Fragen und Anregungen per Mail an mich wenden. Bitte senden Sie Ihre Nachrichten an folgende Adresse: Manuel.Hagel@cdu.landtag-bw.de
Freundliche Grüße
Manuel Hagel