Frage an Manuel Hagel von Christine B. bezüglich Energie
Guten Tag Herr Hagel,
Wie ist Ihre Einstellung zu älteren Photovoltaik-Anlagen, die aus der Förderung fallen?
Sind Zuschüsse geplant um die Leistung selbst verbrauchen zu können? Man braucht ja dann Speicher. Bei uns ist es so, dass wir bei Ablauf der Förderung beide Rentner sind und eigentlich keine grosse finanzielle Möglichkeit haben, Geld zu investieren.
Mit freundlichem Gruss
C. B.
Sehr geehrte Frau Burgmaier,
vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie Bezug nehmen auf die anstehende
EEG-Novelle und insbesondere das Thema Anschlussförderung für ausgeförderte
Erneuerbare-Anlagen ansprechen.
Am 23. September 2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das EEG 2021, verabschiedet. Die
parlamentarischen Beratungen beginnen zeitnah.
Bereits nach geltender Rechtslage haben Betreiber, die mit ihren Anlagen
nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option, den
Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Der
Gesetzentwurf für das EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens
für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen vor. Förderungen in diesem Bereich
sind ein wichtiges Instrument um die Energiewende erfolgreich und gemeinsam
mit den Bürgerinnen und Bürgern umzusetzen. Darum erachte ich Förderungen in
diesem Bereich grundsätzlich als essentiell für die Energiewende.
Daher begrüße ich es, dass der Anspruch auf vorrangige Einspeisung weiterhin
bestehen bleiben soll. Da die Direktvermarktung für kleine Anlagen aber mit
einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen Betreiber solcher Anlagen
übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den
Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der
Vermarktungskosten erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn
die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden und ein Teil
des Stroms selbst verbraucht wird. Diesen Ansatz halte ich für richtig.
In den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen wird sich die
CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ausgiebig mit dem Gesetzentwurf und der von
der Bundesregierung vorgeschlagenen Anschlussregelung befassen, mit dem
Ziel, zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.
Persönlich könnte ich mir dabei vorstellen, zu prüfen, ob das KfW-Programm
zur Nachrüstung älterer PV-Anlagen mit einem Stromspeicher auch auf Anlagen
ausgeweitet werden könnte, die vor 2012 in Betrieb genommen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Manuel Hagel