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Manuel Hagel
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Frage von Ulrich S. •

Frage an Manuel Hagel von Ulrich S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Hagel,
wie begründen Sie angesichts der Tatsache, dass die BRD europaweit zu den Ländern gehört, in denen die soziale Herkunft (und damit oft die finanziellen Mittel) über den Zugang zur universitären Bildung entscheidet Ihre Abstimmung für die Erhöhung der Hochschulgebühren?
MfG
Ulrich Singer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Singer,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Am 3. Mai 2017 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen. Damit wurden ab dem Wintersemester 2017/18 Internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, einen Eigenbeitrag von 1.500 Euro pro Semester leisten. Für das Zweitstudium werden 650 Euro je Semester erhoben. Gerne möchte ich Ihnen meine Gedanken hierzu schildern:

Die Regelung in Baden-Württemberg orientiert sich an der in anderen Ländern seit langem gelebten Praxis. In zahlreichen Ländern (z.B. Schweden, Niederlande, Dänemark, Großbritannien, China, Schweiz, Österreich) erheben die Hochschulen zusätzliche Gebühren für Internationale Studierende. Im Vergleich mit diesen Ländern sind die Eigenbeiträge, die Baden-Württemberg vorsieht, moderat. Ferner ist zu berücksichtigen, dass rund 50 Prozent der Nicht-EU-Studierenden eine Gebührenbefreiung erhalten, was die umfangreichen Befreiungstatbestände bestätigt. Diese Ausnahmeregelungen sichern die soziale Verträglichkeit und den internationalen wissenschaftlichen Austausch an den Hochschulen im Land. Ebenso erhalten die Studierenden auch durch die attraktiv gestalteten Stipendien eine Unterstützung.

Grundsätzlich darf man bei der Regelung der Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer den Gerechtigkeitsaspekt aus den Augen verlieren. Nehmen Studierende aus Baden-Württemberg im Ausland außerhalb der EU auf, so müssen sie dort ebenfalls Gebühren entrichten.

Sehr geehrter Herr Singer, wenngleich ich es begrüßen würde, dass die Bundesländer eine einheitliche Regelung erzielen würden, halte ich die Gebührenregelung für durchdacht und angemessen.

Für Fragen und Anmerkungen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Manuel Hagel

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