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Manfred Zöllmer
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Frage von Corinna O. •

Frage an Manfred Zöllmer von Corinna O. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

ich bin Betroffene von der Aufstallung gewesen. Deshalb hat mich wie viele 1000 andere Züchter Ihre Antwort auf die Fragen des VHGW-Vorsitzenden von Lüttwitz interessiert, die öffentlich gemacht wird. Dabei sprechen sie bei Ihrer mehr als unbefriedigenden Antwort ein Ausspielen der Freilandhaltung gegen die Stallhaltung an. Ich frage Sie, was die Koalitionsregierung anderes tut, als die Freilandhaltung zu benachteiligen? Selbst das FLI spricht in seinem Tiergesundheitsbericht für 2007, abrufbar seit Ende Januar 2009 (!) von der Notwendigkeit der virologischen Untersuchung von Entenbeständen über 1000 Tieren. Für mich lässt das den Umkehrschluss zu, dass bisher die industrielle Haltung weniger bis gar nicht kontrolliert wurde, während die Biobauern und Rassegeflügelzüchter mit Auflagen wegen einer Zugvogelthese belegt wurden, von der selbst das vom Bund mit finanzierte Projekt Constanze sagt: „Zugvögel spielen bei der Übertragung der Geflügelpest keine Rolle“. Weshalb werden dann ständig die Freilandhaltungen belastet und nicht die Massentierhaltungen? Können Sie außerdem erklären, weshalb die keulungsintensiven Vogelgrippeausbrüche immer in (hermetisch abgeriegelten) Massentierhaltungen auftreten und nicht in Freilandhaltungen?

Mit freundlichen Grüßen

Corinna Orthey

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Orthey,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Selbstverständlich finden die seuchenprophylaktischen Maßnahmen auf alle Tierbestände gleichermaßen Anwendung.

Das FLI schreibt in seiner Risikobewertung vom Februar 2009: "...Enten können ein Reservoir für HPAI H5N1 bilden und das Virus in Hausgeflügelbestände einschleppen. Bei mindestens zwei Ausbrüchen von Infektionen mit hochpathogenem aviärem Influenzavirus H5N1 in Geflügelbeständen in Brandenburg im Dezember 2007 erfolgte die Einschleppung mit hoher Wahrscheinlichkeit auf diesem Wege (Geflügel hatte Zugang zu Gewebe tiefgefroren eingekaufter Enten). Das Risiko eines Eintrags in Geflügelbestände kann wegen des Fehlens einer flächendeckenden serologischen oder virologischen Überwachung von als Nutztieren gehaltenen Wasservögeln der Höhe nach nicht genau bestimmt werden und wird als mäßig eingeschätzt...:"

Daraus zieht da FLI die Schlussfolgerung, dass die Überwachungsmaßnahmen im Bereich der Entenhaltung angepasst werden müssen. Für mich ein vollkommen üblicher Vorgang. Ihren gedanklichen Umkehrschluss kann ich daher leider nicht nachvollziehen. Eine Bewertung des Bedrohungspotenzials durch den hochpathogenen aviären Influenzavirus ist Aufgabe des FLI. Ich lese die Berichte sehr aufmerksam und sehe leider keinen Grund zur Entwarnung.

Ich möchte nochmals betonen: Ich halte die angeordneten Maßnahmen für gerechtfertigt. Ich weise auch darauf hin, dass die Ausnahmeregelungen zur Aufstallungspflicht in Abhängigkeit einer lokalen Risikobewertung in vielen Regionen Deutschlands greifen. Damit werden die Beeinträchtigungen für Züchter und Halter von Freilandgeflügel minimiert.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer