Frage an Manfred Zöllmer von Jürgen S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Zöllmer,
ich beziehe mich auf die zur Zeit auch von Ihrer Partei propagierte Schuldenbremse. Ich stimme Ihnen zu, dass eine Schuldenaufnahme nicht immer erstrebenswert ist. Es gibt aber dennoch Situationen in denen eine Schuldenaufnahme sinnvoll erscheint. Der Kern meines Anliegens ist jedoch nicht die Diskussion “schuldenwürdiger Anlässe” sondern die geplante Verankerung im Grundgesetz sowie die geplante Gültigkeit ab 2011. Hierzu hätte ich zwei konkrete Fragen.
“Warum soll die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert werden?” Dadurch wird lediglich der Handlungsspielraum für alle künftigen Bundesregierungen eingeschränkt. Gerade die Entwicklungen der letzten Monate haben gezeigt, dass langfristige Prognosen der Wirtschaftsentwicklung sehr schwierig sind. Die Bewertung ob in wenigen Jahren eine Schuldenaufnahme notwendig sein wird, kann aus heutiger Sicht nicht getroffen werden. Die zweite Frage lautet: “Wenn es politischer Wille ist, die Krise mit geringer Schuldenaufnahme zu meistern, warum wurden dann Rettungspakete wie das für die HRE so gestaltet, dass eine Schuldenaufnahme überhaupt nötig wurde?” Im Falle der HRE wäre durch (Nicht)-Berücksichtigung der Verjährungsfrist eine Belastung des Staates vermeidbar gewesen. Die Gültigkeit der Schuldenbremse ab 2011 erscheint mir daher willkürlich und unabhängig von der aktuell notwendigen Politik.
Ich würde mich freuen hierzu eine Stellungnahme von Ihnen zu erhalten.
mit freundlichen Grüßen
J. Schwarz
Sehr geehrter Herr Schwarz,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Auch angesichts der aktuellen Finanzkrise halten wir fest an unserem Ziel einer langfristig soliden und tragfähigen Finanzpolitik. Mit dem Leitbild einer nachhaltigen Politik sind wir dies zum Erhalt der Handlungsfähigkeit des Staates künftigen Generationen schuldig.
Zu diesem Zweck soll ab dem Jahr 2020 die Obergrenze der staatlichen Neuverschuldung, die bislang durch den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes auf 3% des BIP begrenzt ist, auf 0,35% des BIP gesenkt werden. Mögliche Handlungs- und Steuerungsspielräume gibt die Bundesregierung auf diese Weise nicht aus der Hand, da für besondere Notlagen, wie akuten Finanzkrisen oder Naturkatastrophen Ausnahmetatbestände greifen sollen. Vielmehr verpflichtet und bekennt sich die Bundesregierung insbesondere durch die grundgesetzliche Verankerung dauerhaft zu nachhaltigem fiskalischen Handeln.
Die Hypo Real Estate ist u.a. wegen ihrer wesentlichen Bedeutung auf dem Pfandbriefmarkt als systemnotwendige Bank anzusehen. Die drohende Insolvenz war daher dringend abzuwenden, um schwere Konsequenzen für die gesamte Wirtschaft und damit für viele Arbeitsplätze zu verhindern. Die staatliche gewährte Hilfe besteht hier im ganz überwiegenden Ausmaß aus Garantien. In welchem Ausmaß die Bank hiervon Gebrauch machen muss, ist derzeit noch unklar.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer