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Manfred Zöllmer
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Frage von Helmut Kalkoff D. •

Frage an Manfred Zöllmer von Helmut Kalkoff D. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Zöllner,

6 Städte in NRW stehen unter Haushaltssicherung wegen massiven Finanzproblemen, dabei auch Wuppertal. An bestimmten Fördermaßnahmen zu Stadtteil-Entwicklungsprojekten darf der Eigenanteil nicht aufgebracht werden!
Da die eigentlich zuständige Landespolitik hier nicht weiter weiß: wer nimmt sich dem Problem einer Gemeinde-Finanzreform an, damit das Leben für Bürger-/innen in diesen Städten lebenswert bleibt?

Freundliche Grüße
Helmut Kalkoff

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kalkoff,

ich bedanke mich für Ihren Beitrag.

Bezüglich Ihrer Einschätzung der finanzpolitischen Kompetenzen stimme ich Ihnen vollkommen zu: Zuständig für den finanziellen Ausgleich zwischen den Kommunen sind die Länder und nicht der Bund. Weiterhin möchte ich feststellen, dass der Bund wichtiges getan hat, um die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern.

In Gesamtbetrachtung erzielten die Kommunen in Deutschland im Jahr 2007 historisch gesehen ihr bestes Haushaltsergebnis mit einem Überschuss von 8,6 Mrd. €. Dieser Überschuss hat sich gegenüber dem Jahr 2006 nahezu verdreifacht.

Wesentlich für die Entwicklung im Jahr 2007 war die positive Entwicklung der Steuereinnahmen: Die Steuereinnahmen insgesamt erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 8,7 %. Der Finanzierungssaldo wurde aber auch durch die Entlastung der Kommunen aufgrund der 2005 eingeführten Grundsicherung für Arbeitsuchende gestützt. Im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft wurden die Kommunen 2007 insgesamt um deutlich mehr als die ursprünglich zugesagten 2,5 Mrd. Euro entlastet.

Weiterhin entlastet der Bund die Kommune durch Weiterentwicklung von Kinderzuschlag und dem Ausbau des Wohngeldes. Aufgrund dieser Reformen übernimmt der Bund rund 200 Mio. €, die bisher die Kommunen als Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II erbrachten.

Mit Wirkung zum 1. Januar dieses Jahres greift nun der neue Verteilungsschlüssel des Geimeindefinanzreformgesetzes, der nach Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden bis 2018 die Umsatzsteuer als soliden Bestandteil der Kommunalfinanzen sichern wird.

Trotz dieser prinzipiell sehr positiven Entwicklung müssen wir dennoch feststellen, dass die finanzielle Besserstellung sehr unterschiedlich ausfällt und insbesondere finanzschwache Kommunen in NRW nicht an dem Aufwärtstrend teilhaben. Die Schere zwischen ärmeren und reicheren Kommunen öffnet sich immer weiter. Wuppertal gehört leider zu den armen Kommunen. Wirtschaftliche Strukturprobleme und hohe Zinsbelastung führen in einen finanzpolitischen Teufelskreis. Deshalb brauchen wir eine Entschuldungsinitiative für arme Kommunen. Diese kann nur von der Landesregierung ausgehen!

Im Grundgesetz wurde auf Initiative der Länder ein „Kooperationsverbot“ zwischen Bund und Kommunen verankert. Der Bund darf gegenüber den „armen“ Kommunen nicht tätig werden. Die Landesregierung hat bislang jedoch noch nicht reagiert. Im Gegenteil, sie hat verhindert, dass die Stadt Wuppertal Fördergelder in Anspruch nehmen kann. Das Motto lautet offensichtlich: Weil du arm bist bekommst du keine Förderung.

Im Hinblick auf die Verteilung der nun im Konjunkturpaket II bereitgestellten Mittel für kommunale Investitionsmaßnahmen habe ich in meinen Pressemitteilungen vom 13. http://www.manfred-zoellmer.de/aktuelles/meldung.htm?id=584 und 30. http://www.manfred-zoellmer.de/aktuelles/meldung.htm?id=587 Januar auf das von Ihnen angesprochene Thema aufmerksam gemacht. Es wäre absurd, wenn gerade die finanzschwachen Kommunen nicht an diesen Geldern teilhaben könnten. Zumindest in diesem Zusammenhang wurde mittlerweile eine Regelung gefunden, der zufolge das Land zunächst den grundsätzlich nötigen Eigenanteil an den Investitionsmaßnahmen für finanzschwache Gemeinden übernimmt. Dadurch wird es ermöglicht, dass auch diese Gemeinden, zu denen auch Wuppertal gehört, Zugang zu den bereitgestellten Mitteln erlangen können. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um Finanzgeschenke des Landes an die Kommunen. Ab 2012 sollen die vorgestreckten Gelder über Regelungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes an das Land zurückfließen. Für Wuppertal ist im Investitionspaket ein Gesamtvolumen von 42,5 Mio. € vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer