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Manfred Zöllmer
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Frage von Michael L. •

Frage an Manfred Zöllmer von Michael L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

nach bayerischen Plänen sollen BaFin und Bundesbank künftig vom Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht ausgenommen werden. Das stellt sich wohl nicht nur mir als sehr verdächtig dar.

Wie werden Sie sich, nachdem der Bundesrat diese Seehofer-Initiative schon abgenickt hat, verhalten?

Für Ihre Mühe bedanke ich mich und verbleibe mit freundlichem Gruß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Leyer,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Als Verbraucherschutzpolitiker habe ich großes Verständnis für Ihre Sorge. Der junge Informationsanspruch des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) stellt eine große Errungenschaft dar. Diesbezügliche gesetzliche Einschränkungen sollten nur nach sorgfältigster Prüfung und mit guten Gründen erfolgen.

Erst seit Anfang 2006 geniest jeder Bürger einen umfassenden und vorraussetzungslosen Anspruch auf die Gewährung von Zugang zu Daten, die öffentlichen Stellen vorliegen. Hierin ist eine grundsätzliche Wende von der bis dato herrschenden behördlichen Informationshoheit zu einer auf die Mündigkeit und Grundrechtssubjektivität des Verbrauchers fußenden Beziehung zwischen Staat und Bürger zu erkennen. Das begrüße ich sehr!

Selbstverständlich können und dürfen behördliche Daten nicht ohne Einschränkung herausgegeben werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen der Geheimhaltung bestehen. Im Rahmen der aktuellen Debatte wird aufgrund der bayerischen Initiative erwogen, ob ein gesonderter Ausschlussgrund der Informationsgewährung für den Fall der Gefährdung der Stabilität der Finanzmärkte gesetzlich verankert werden soll.

Dabei dürfte außer Frage stehen, dass ein großes gesellschaftliches Interesse an der Funktionsfähigkeit unserer Finanzsysteme besteht. Da die Stabilität an den Finanzmärkten im besonderen Maße vertrauensabhängig ist, ist hier eine erhöhte Sensibilität für Informationen jeglicher Art systemtypisch.

Das reicht meines Erachtens jedoch nicht aus, um die BaFin oder die Bundesbank generell vom Informationsgewährungsanspruch auszunehmen. Schon jetzt bietet das Informationsfreiheitsgesetz eine Reihe von gesetzlichen Möglichkeiten den Informationsanspruch auszuschließen. Dies gilt insbesondere gem. § 6 IFG für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Banken und für negative Auswirkungen für Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanzbehörden.

Ich halte es für eine bedenkliche Entwicklung, wenn die derzeitige Krise an den Finanzmärkten und die berechtigte Sorge um die dort herrschende Stabilität dazu ausgenutzt werden, Ansprüche des Bürgers zu beschneiden. Vielmehr sollten die betrüblichen Entwicklungen an den Finanzmärkten Anlass dazu geben, herauszufinden, welche Fehler gemacht worden sind und wie in Zukunft insbesondere eine staatliche Bankenaufsicht effektiver funktionieren kann. Der Verschluss oder die gezielte Verschleierung relevanter Daten hilft uns da nicht weiter!

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer