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Manfred Zöllmer
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Frage von Klaus G. •

Frage an Manfred Zöllmer von Klaus G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Zöllmer,
trifft es zu, dass nach der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Honorarreform für niedergalassene Fachärzte ein maximales Honorar von 30,11€ pro Quartal und Patient vorgesehen ist. Trifft es außerdem zu, dass geplant ist, die Behandlung von Facharztpatienten in Medizinische Versorgungszentren zu verlagern.

Ich bitte um Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Grötzner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grötzner,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de

Zu den Auswirkungen der Honorarreform ist Folgendes zu sagen:

Der Gesetzgeber hat hier Rahmenregelungen zur Reform beschlossen. Die näheren Details der Umsetzung obliegen jedoch der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen. Die Reform bringt den Ärztinnen und Ärzten bundesweit einen geschätzten Honoraranstieg im Vergleich der Jahre 2007 und 2009 von mindestens 2,75 Mrd. Euro. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass sich im Zeitablauf zeigt, dass einzelne Ärzte tatsächlich gewisse Einbußen verzeichnen. Doch kann man keinesfalls von einem pauschalen „Pro-Kopf-Honorar" ausgehen. Es gibt eine sehr große "schweigende Mehrheit" an Fachärzten, die von der nun faireren Honorierungssystematik nicht nur planerisch, sondern auch direkt finanziell profitiert. Für die konkrete Vergütung der Ärzte vor Ort sind die jeweiligen regionalen Vertragspartner und hier insbesondere auch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung verantwortlich. Bislang sind uns Umsetzungsprobleme nur in sechs von 17 KV Regionen bekannt geworden. Daraus ist zu schließen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen ausreichende Möglichkeiten an der Hand haben, eine Vergütung zu organisieren, die keine problematischen Verteilungseffekte beinhaltet.
Die Hauptverantwortung liegt hier jedoch bei der regionalen Selbstverwaltung. In erster Linie sollte es darum gehen, dass die Patienten die bestmöglichste medizinische Versorgung erhalten. Eine Überstellung von Fachpatienten in Versorgungszentren scheint mir demnach zum einen als nicht sinnvoll, zum anderen ist mir nicht bekannt, dass eine derartige Verlagerung der Patientenversorgung Bestandteil der Reform gewesen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer