Frage an Manfred Zöllmer von Christina L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Zöllmer!
Wir möchten wissen, ob das Rauchverbot in einem Kleingarten auch gilt. Ins besondere für ein Vereinshaus.
Über eine nachricht würde ich mich sehr freuen.
mfg
Christina Ludwig
Sehr geehrte Frau Ludwig,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das Nichtraucherschutzgesetz findet Anwendung auf Räumlichkeiten von Freizeit- und Kultureinrichtungen. Nicht erfasst sind hierbei rein privatrechtlich organisierte Vereine, wie z. B. Kleingartenvereine. Hier darf grundsätzlich geraucht werden. Das gilt auch für Vereinshäuser. Hierbei ist allerdings eine wichtige Einschränkung zu beachten: Wenn in den Vereinhäusern eine gewerbliche Bewirtung (Schank- und/oder Speisewirtschaft) betrieben wird oder die Kultur- und Freizeitangebote des Vereins in diesen Räumlichkeiten stattfinden, gilt das Rauchverbot.
Da der Vereinszweck einer Kleingartensiedlung wohl in der Einrichtung von Gartenanlagen besteht und sich das wesentliche Freizeitangebot daher im Freien ereignet, gehe ich davon aus, dass das gesetzliche Rauchverbot in den Vereinshäusern nur gilt, wenn eine gewerbliche Bewirtung angeboten wird. Ihnen steht natürlich jeder Zeit frei, in Ihrer Vereinssatzung ein Rauchverbot zu beschließen.
Da es sich bei der genauen Ausformung des Nichtraucherschutzgesetzes um Landesrecht handelt, möchte ich Sie, falls weiter Fragen bestehen, auf die Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW verweisen. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen. http://www.mags.nrw.de/03_Gesundheit/1_Aufklaerung_und_Vorbeugung/Nichtraucherschutz/003_FAQs_NischG1/index.php
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer