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Manfred Zöllmer
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Frage von Frank B. •

Frage an Manfred Zöllmer von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

werden Sie den geplanten Diätenerhöhungen zum 1. Januar 2009 und 1. Januar 2010 zustimmen? In der Netzzeitung wird über Diätenerhöhungen von ca. 6% geschrieben. (Quelle: http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1006377.html ) Wie vermitteln Sie es den Bürgern, das es seit Jahren eine negative Lohnentwicklung gibt, aber der Bundestag sich weiter bereichert? Wundern Sie sich noch ernsthaft über die grassierende Politikverdrossenheit?

Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

Frank Borgmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Borgmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Niemand sollte in die Politik gehen, um Geld zu verdienen oder sich zu bereichern. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Abgeordnete haben daher nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.

Die Schwierigkeit stellt sich in der Beantwortung der Frage nach der Angemessenheit. Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen 150.000 und 250.000 Bürger in ihrem Wahlkreis repräsentieren und auf Bundesebene vertreten?

Das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz -- und somit durch die Abgeordneten selbst - festgelegt werden muss. Selbst über die Höhe des eigenen Einkommens zu entschieden, ist nicht einfach, ohne sich des Verdachts der Bereicherung und der Selbstbedienung auszusetzen.

Der Bundestag hat daher in 2007 eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet, in der er der Empfehlung des Bundesverfassungsgericht folgt, die Entschädigung der Abgeordneten an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung zu bemessen. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern größerer Städte und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6.

Nachdem die Abgeordnetendiäten über Jahre hinter diesen Besoldungsgruppen zurückgeblieben sind wurde im letzten Jahr eine zweistufige Anpassung beschlossen: Zum 1. Januar 2008 wurde die Abgeordnetenentschädigung um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Das entspricht dem Stand von R6 im Jahr 2007.

Nun haben die Tarifpartner im April 2008 einen Tarifabschluss erreicht, mit dem die Gehälter im öffentlichen Dienst in 2008 um 50 Euro zuzüglich 3,1 Prozent und in 2009 um weitere 2,8 Prozent steigen. Diese Erhöhung ist gerechtfertigt, denn nach Jahren der Lohnzurückhaltung können damit endlich auch die Arbeitnehmer an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Es ist daher auch richtig, dass der Tarifabschluss auf die Beamten und Pensionäre des Bundes übertragen und damit deren Bezüge entsprechend erhöht werden.

Damit käme es theoretisch zum ersten Mal zu einer Anpassung, wie sie in 2007 bei der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung vorgesehen wurde. Denn mit der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten steigt auch die Besoldung eines Bürgermeisters mit B6 bzw. die Besoldung eines einfachen Bundesrichters mit R6.

Die Brisanz einer erneuten Anpassung der Abgeordnetenentschädigung, die sich durch die zeitliche Nähe zur letzten Diätenerhöhung ergibt, ist offensichtlich, angesichts der deutschlandweiten Einkommensentwicklung der vergangenen Jahre wäre die symbolische Wirkung dieses Schrittes unerträglich. Ich begrüße daher das Ergebnis der intensiven Diskussion innerhalb der Fraktion, das parlamentarische Verfahren zur erneuten Diätenanhebung nicht zu unterstützen. Für die Zukunft ist eine transparente und nachvollziehbare Gestaltungsgrundlage, wie sie die beschriebene gesetzliche Regelung darstellt, für die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung dennoch wünschenswert.

Ich hoffe, dass es mit diesen Hinweisen zu einer Versachlichung der Debatte kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer