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Manfred Zöllmer
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Frage von Frank B. •

Frage an Manfred Zöllmer von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

Sie teilten mir mit, dass Ihnen die Inhalte des Reformvertrags bekannt sind. Damit sind Sie den meisten Abgeordneten gegenüber im Vorteil. Nun, da Sie den EU-Reformvertrag befürworten, hätte ich da noch eine Frage:

Mit dem EU-Reformvertrag wird die Todesstrafe wieder eingeführt. Professor Schachtschneider hat diese Tatsache ans Tageslicht gebracht.

„Es ist nicht im Vertrag sondern in einer Fussnote, weil wir mit dem Reformvertrag auch die EU Charta annehmen, die besagt, es gebe keine Todesstrafe - und dann kommt es in einer Fussnote: "ausser im Kriegsfall, bei Krawallen und Aufständen" - da ist die Todesstrafe möglich.“

Im Grundgesetz Artikel 102 wurde die Todesstrafe aber abgeschafft! Nehmen Sie wirklich die Einführung Todesstrafe in Kauf?

Wer in Ihrer Fraktion wird ebenfalls für die Ratifizierung des EU-Reformvertrags stimmen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Borgmann,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Zutreffend stellen Sie fest, dass mit der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon auch die EU-Grundrechtecharta bindenden Charakter erhält. Hierdurch werden EU-Institutionen erstmals unmittelbar an Grundrechte gebunden. Das ist ein großer Erfolg!

Artikel 2 Absatz 1 der EU-Grundrechtecharta legt dabei eindeutig fest, dass in den Vertragsstaaten niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf. Diese Regelung entspricht dem Artikel 102 Grundgesetz: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Lediglich in den Erläuterungen des Konvents zum Text der EU-Grundrechtscharta, denen keine rechtlich bindende Qualität zukommt, werden mögliche Formen der Abweichung vom Verbot der Todesstrafe erwogen. Diesen wohnt jedoch kein Aufruf zur Wiedereinführung der Todesstrafe inne. Artikel 102 GG bleibt unwiderruflich bestehen!

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass sich die EU, insbesondere das Europäische Parlament, seit Jahren für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. Im Februar 2007 hat das Europäische Parlament dazu eine Erklärung verabschiedet, in der es die weltweite Einstellung der Vollstreckung der Todesstrafe fordert. Schließlich ist die Todesstrafe in allen 27 EU-Mitgliedstaaten abgeschafft und wird dies auch zukünftig bleiben.

Das Abstimmungsverhalten meiner Fraktionskiollegen können Sie unter http://www.bundestag.de oder auch auf diesem Portal einsehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Manfred Zöllmer