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Manfred Zöllmer
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Frage von Manfred K. •

Frage an Manfred Zöllmer von Manfred K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

Sie finden den Mindestlohn sicher auch gut.
Aber darf der unter 9,-€ liegen bei den steigenden Preisen und muß es nicht auch für die Rentner eine Erhöhung von mindestens 3 % geben bei der Erhöhung der Preise und die Mehrwertsteuer voriges Jahr ?
Ich möchte gerne mal wissen wie sich Politiker fühlen die eine Diätenerhöhung von über 9 % reinziehen und den Rentnern 0,54 % Erhöhung geben.
Sollten die Politiker sich nicht schämen ?

Herr Zöllmer, übrigens wir haben die Renten in 45 Jähriger Tätigkeit und Erziehung von 2 Kinder ohne großes Kindergeld eingebracht !Schauen Sie mal nach was 3es 1969 18 Jahre lang an Kindergeld gab, 50,- DM glaube ich ab 2 tem Kind.)

Bin gespannt auf Ihre Antwort
mit freundlichem Gruß
Manfred Kinkler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kinkler,

ich freue mich, dass wir uns über die Notwendigkeit der Einführung eines allgemeinen Mindestlohns einig sind. Angesichts der Zahl von 2,5 Mio. Bürgerinnen und Bürgern, die nicht von ihrem Lohn leben können, kann nicht mehr von einer leistungsgerechten Vergütung von Arbeitskraft gesprochen werden. Löhne, die bei Erbringung guter Arbeit nicht die Existenz zu sichern vermögen, stellen einen Angriff auf die Menschenwürde dar und eröffnen den Weg ins Kosten-Dumping zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Die Einführung eines Mindestlohns ist das adäquate Mittel zur Sicherung eines menschenwürdigen Auskommens. Um die Autonomie der Tarifparteien zu wahren, sollte die genaue Bestimmung der Höhe eines Mindestlohnes jedoch nicht allein der Politik zufallen. Vielmehr sollte sich eine möglichst ausgewogene Kommission unter Mitwirkung aller beteiligten gesellschaftlichen Kräfte damit befassen. Darüber hinaus sollte ein beschlossener Mindestlohn Möglichkeiten der Anpassung an die wirtschaftliche Gesamtsituation bieten.

Weiterhin sprechen Sie das viel diskutierte Thema der Abgeordnetendiäten an. Die Mitglieder des Bundestages sehen sich in der ungewöhnlichen wie auch unbequemen Position, über die Höhe ihres „Gehaltes“ selbst zu befinden. Die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge erfolgt dabei nicht willkürlich. Im Abgeordnetengesetz sind nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts als Orientierungsgröße die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen, angegeben. Als vergleichbar werden die Tätigkeiten von Bürgermeister großer Städte (Besoldungsgruppe B6) und Richtern bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6), angesehen. Durch die Anhebung der Abgeordnetenbezüge um 9,4 % (4,7 % zum 1. Januar 2008 und 4,48 % zum 1. Januar 2009) wird die Anpassung an die Besoldungsgruppen B6/R6 erst erreicht.

Die Auswirkungen der anziehenden Konjunktur im letzten Jahr sind leider noch nicht bei allen Bürgern angekommen. Es ist Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass insbesondere Rentner und auch die Bezieher staatlicher Leistungen angemessen teilhaben können. Das Ministerium für Arbeit wird überprüfen, wie angesichts der anziehenden Lohnentwicklung und der Preissteigerungen bei Lebensmitteln eine Regelsatz-Anpassung in diesem Jahr ausfallen wird. Die SPD wird dafür plädieren, den Rahmen der sich bietenden Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Abschließend möchte ich Sie herzlich einladen, mit mir direkt bei der Abendveranstaltung „Die Arbeitswelt im Wandel – Was bringen Mindestlohn und Rente mit 67“ am 26. Februar zu diskutieren. Weitere Informationen finden Sie auf meiner Website. http://www.manfred-zoellmer.de/aktuelles/news.php?id=515

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer, MdB