Frage an Manfred Zöllmer von Reinhard Z. bezüglich Verbraucherschutz
Ehrenwerter Herr Zöllmer,
vielen Dank für Ihre Antwort, die mich jedoch zugegebenermaßen sehr irritiert, denn auf meine gestellte Frage gehen Sie mit keinem Wort ein.
Ganz sicher ist es wichtig das Tiermehlverfütterungsverbot an Wiederkäuer aufrecht zu erhalten, doch noch weitaus wichtiger erscheint es mir den BSE-Erreger vom Menschen fernzuhalten.
Oder etwa nicht?
Dass Sie und ihre SPD-Kolleginnen und Kollegen, wie Sie ausdrücklich betonen, diese Studie ausführlich erörtert haben erleichtert es mir, ohne Umschweife, das Kernproblem anzusprechen, das Sie sicher ebenfalls erkannt haben.
Wie erklären Sie den möglicherweise gravierensten Unterschied aus dieser Studie, dass kontaminiertes OP-Besteck bereits beim Verdacht des Vorliegens einer vCJK-Erkrankung verbrannt werden muss, während man gleichzeitig die Reinigung und Desinfektion eines Rinderschlachtbetriebes nach einem positiven BSE-Fall mit einer Natriumhypochloritlösung aufgrund des Maßnahmenkatalogs Tierseuchenbekämpfung (Teil IX: BSE) als ausreichend erachtet?
In diesem Zusammenhang erinnere ich an die an Herrn Minister Seehofer gestellte Frage vom 16.10.2007
http://www.abgeordnetenwatch.de/horst_seehofer-650-5752--f75838.html#frage75838
und dessen unerklärbares Stillschweigen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Zwanziger
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
in Risikodebatten, wie der bezüglich der Rinderseuche BSE, ist es grundlegend wichtig, präventive und wirksame Maßnahme zu treffen. Eine ergriffene Vorbeuge- oder Gefahrenabwehrmaßnahme muss dabei natürlich immer im Verhältnis zu dem zugrundeliegenden Risiko und dem potenziell drohenden Schaden stehen.
Von Experten wird die Behandlung der Arbeitsbereiche eines Schlachtbetriebes mit Natriumhypochloritlösung als wirksame und hinreichende Maßnahme betrachtet. Die Brandvernichtung, wie sie für Operationsbesteck anwendbar sein mag, empfiehlt sich nicht für Schlachthöfe! Die stark rückläufigen Zahlen der BSE-Fälle sprechen für die Qualität der aktuellen Handhabung der Seuchenprävention.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer