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Manfred Zöllmer
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Frage von Karl Oskar S. •

Frage an Manfred Zöllmer von Karl Oskar S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

die Westdeutsche Zeitung berichtet am 13.11.07, daß im Zuge der 5. Novelle der Verpackungsverordnung von 1991 sogenannte "Serviceverpackungen" (Brötchentüten, Blumenpapier u.ä.) erstmalig in das DUALE SYSTEM einbezogen werden sollen.

Dem Vernehmen nach wird diese Maßnahme ca. 30 Mio EURO an Gebühren für das DUALE SYSTEM Deutschland erbringen.

Dieser Betrag belastet überwiegend kleinere Gewerbe oder wird mit Sicherheit auf die Verbraucher abgewälzt.

Die DUALE SYSTEM Deutschland GmbH war ursprünglich eine "non-profit" Organisation und gehört seit 2005 über die Deutsche Umwelt Investment AG dem Finanzinvestor "Kohlberg Krawis Roberts & Co". Derartige Firmen bezeichnete Ihr Kollege Herr Müntefering als "Heuschrecken"
Laut Bericht des Handelsblattes (Handelsblatt.com) vom 30.11.2006
haben sich die Risiko-Rückstellungen des DSD von 642 Mio in 2003 nach der Übernahme auf 453 Mio Ende 2005 verringert. Die Differenz muß als Gewinn des Finanzinvestors KKR gelten.
Offenkundig wird hier ein Unternehmen, das wichtige öffentliche Aufgaben wahrnimmt, zu Lasten der Verbraucher ausgeplündert und man sucht nun nach weiteren Einnahmequellen.

Ist es Zielsetzung sozialdemokratischer Politik, dieses Verfahren durch die 5. Novelle zur Verpackungs Verordnung zur unterstützen?

mit freundlichen Grüßen.

Karl Oskar Schumacher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schumacher,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Durch die 5. Novelle der Verpackungsverordnung werden explizit Schlupflöcher für Trittbrettfahrer an einem gesamtgesellschaftlichen Abfallentsorgungssystem geschlossen. In manchen Branchen hat es sich etabliert, Verpacklungsmaterialien von der Entsorgung innerhalb des Dualen Systems auszunehmen. Eine Entsorgung findet in diesen Fällen über die regionalen Abfallentsorgungsbetriebe statt, deren Kosten der Bürger zu tragen hat. Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung verhindert die verbraucherfeindliche Abwälzung und ermöglicht die verursachungsgerechte Zurechnung von Kosten.

Dabei soll es zu keiner unverhältnismäßigen Belastung des viel zitierten Bäckerhandwerks kommen. Die Entsorgungskosten für Brötchentüten betragen pro verkauftem Brötchen nicht einmal mal 0,01 Cent.

Der Verkauf der DUALES SYSTEM Deutschland GmbH an den amerikanischen Finanzinvestor Kohlberg Krawis Roberts & Co (KRR) im Jahr 2004 war nach anonymer Anzeige Gegenstand eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens. Gegen leitende Mitarbeiter des Unternehmens wurden Untersuchungen bezüglich Untreue und Beihilfe zur Untreue unternommen. Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch die Frage der Rückstellungen thematisiert. Am 30. August dieses Jahres wurde das Verfahren jedoch ohne Befund eingestellt.

In direktem Kontakt mit der DUALES SYSTEM Deutschland GmbH wurde mir ausdrücklich bestätigt, dass der Eigentümer KKR „aus den Rückstellungen keinerlei Geld entnommen“ hat.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer