Frage an Manfred Zöllmer von Martin L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Zöllmer,
ich besitze einen Mercedes aus dem Jahr 1973 mit H-Kennzeichen und fahre damit auch täglich zur Arbeit nach Düsseldorf. Nun ist mir zwei Monate vor dem Inkrafttreten einiger Umweltzonen in Deutschland immer noch nicht klar, ob es für mein Fahrzeug nun eine bundesweite Ausnahmeregelung geben wird oder nicht. Ich habe in den Medien und im Internet verschiedene Meldungen gehört, die teilweise sehr deutlich aussagen, dass es eine Ausnahmeregelung gibt. Andererseits ist wohl kein wirklich endgültiger Beschluß in diese Richtung getroffen worden. Oder gibt der Bundestagsbeschluß vom 21.09.2007 mir bereits ausreichende Planungssicherheit? Da ich hier einfach keinen wirklichen Durchblick habe, meine Frage an Sie: Wie ist der aktuelle Stand zur Ausnahmeregelung für Oldtimer mit H-Kennzeichen?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Lange
Sehr geehrter Herr Lange,
die regionale Unterschiedlichkeit der Schadstoff- und Feinstaubbelastung rechtfertigt die kommunale Zuständigkeit bezüglich der Verhängung von Umweltzonen. Die einschlägige Kennzeichenordnung des Bundes sieht bislang noch keine bundesweite Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen vor. Der von Ihnen angesprochene Bundesratsbeschluss belegt indes, dass ein großes Interesse der Länder an einer Sonderregelung für Oldtimer vorliegt. Diesem Interesse wird sich der Bund nicht verschließen. Ohne dem parlamentarischen Prozess vorgreifen zu können, gehe ich davon aus, dass die in den nächsten Wochen zu erwartende Neuregelung der Kennzeichenverordnung die von Ihnen gewünschte Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen beinhalten wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Zöllmer