Frage an Manfred Zöllmer von Susanne S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Zöllmer,
danke für Ihre Antwort vom 14.09. Leider habe ich noch immer nicht ganz verstanden, wo genau der seuchtechnische Hintergrund liegt, wenn in einem Fall gekeult wird und im anderen nicht. Es geht mir nicht um die Tiere eines infizierten Bestandes, sondern um gesunde Tiere der Sperrbezirke. In Thüringen wurden alle!!! Tiere im Sperrbezirk getötet, als Wildtiere am Bodensee mit H5N1 infiziert waren, wurde, was vernünftig war, nur eine Sperrzone eingerichtet. Die potentielle Verbreitung des Virus geht den selben Weg, egal ob es sich um infizierte Wildvögel oder um infizierte Hausgeflügelarten handelt.
Es wäre doch sicher vernünftiger, man würde die Sperrbezirke einrichten und dafür sorgen, dass dort alle Tiere überwacht und nicht gekeult werden. Dies hätte den weiteren Vorteil, dass wieder eine gesunde Vertrauensbasis geschaffen würde und nicht aus Angst Tiere in andere Gebiete verschleppt würden. Kostenneuralität hätte man dann, wenn die Untersuchungen auf Kosten der Halter abgewälzt würden. Ich habe den Eindruck, dass die bislang gezeigte Vorgehensweise hauptsächlich aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus so gehandhabt wird. Könnten Sie sich nicht dafür einsetzen, dass Hobbyhaltungen speziell definiert werden und somit nicht mehr als Wirtschaftsgeflügel zählen? Dann wären auch keine Exportschwierigkeiten mehr zu erwarten.
Sie verstehen doch sicherlich, dass es ein Unterschied ist, wenn in einer Massentierhaltung 100000 anonyme Tiere gekeult werden oder wenn es an einen geliebten Bestand (z.B. meine Nelly, Gretchen, Laura, Julius etc.) geht. Hier greift die Verordnung ganz tief in das Leben der Halterinnen und Halter ein, hier schüren Sie Ängste.
Freundliche Grüße
Susanne Speer
Sehr geehrter Frau Speer,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Gesunde Tiere werden in Sperrbezirken prophylaktisch gekeult, um eine weitergehende Infektion mit H5N1 im Umkreis in jedem Falle ausschließen zu können. Diese Maßnahmen wurden in der EU festgelegt, (Entscheidung der Europäischen Kommission vom 11. August 2006 mit Maßnahmen zum Schutz gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza des Subtyps H5N1 bei Wildvögeln in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Entscheidung 2006/115/EG (2006/563/EG) und in Deutschland umgesetzt und entsprechen damit den internationalen Standards. Wenn ein Fall von H5N1 auftritt, haben die Fachbehörden keine große Wahlmöglichkeiten als im Rahmen der beschlossenen Verordnung zu handeln und diese sieht auch die Tötung von gesunden Tieren vor, wenn diese mit einem infizierten Tier in Berührung gekommen sein könnten. Dies ist bei Hausgeflügel eher der Fall, als bei freilebendem Wildgeflügel. Darum unterscheiden sich die von Ihnen bereits am 8. September angeführten Fälle Thüringen und Bodensee.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Zöllmer