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Manfred Zöllmer
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Frage von Susanne S. •

Frage an Manfred Zöllmer von Susanne S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

der Entwurf zur neuen Geflügelpestschutzverordnung enthält einige Möglichkeiten für Ausnahmen zu den formulierten Vorschriften bzw. "Kann-Vorschriften". Dies ist zunächst einmal sehr gut, da ja nicht jede Situation die selben Reaktionen zulässt. Allerdings sind diese Ausnahmeregelungen recht schwammig formuliert, es heißt da immer "soweit Belange der Tierseuchenbekämfung nicht entgegen stehen". Diese Formulierungen haben auch in der Vergangenheit häufig scheinbar einer gewissen Willkür Vorschub geleistet. So wurde z.B. am Bodensee nach dem Auffinden vieler toter Wildvögel (glücklicherweise) nicht gekeult, in Thüringen allerdings, nach dem Auffinden eines einzelnen Tieres (einer Hausgans) alles in der Umgebung gekeult. Hier ist für viele nicht nachvollziehbar, warum die Seuchenlage eine andere war.
Warum ist es nicht möglich, einen Passus aufzunehmen, der eindeutig klärt, dass nachweislich gesunde Tiere nicht gekeult werden dürfen. Kosten für mögliche Nachweise könnten ja auf die Halter umgelgt werden, außerdem könnte man Massentierhalter aufgrund der hohen Geflügeldichte von dieser Regelung ausnehmen. Ich bin mir sicher, dass ich die Möglickeit hätte, meine wenigen zahmen Tiere kurzzeitig derart unterzubringen, dass von ihnen keine Gefahr für andere ausginge. Müssten sich Hobbyhalter wie ich nicht dauernd vor übereifrigen Handlungen in Bezug auf Vogelgrippe fürchten, wäre die ganze Verordnung für viele sicherlich wesentlich annehmbarer und die angestaute Wut auf die Verantwortlichen hielte sich in Grenzen. Die Unterstützung auf eine sinnvolle Bekämpfung der Vogelgrippe wird torpediert, wenn große Teile der Bevölkerung den Sinn der Maßnahmen nicht mehr nachvollziehen kann und zudem der von einer Mehrheit gewünschte Tierschutz auf der Strecke bleibt. Knebeln Sie die Massentierhalter mit Ihren Vorschriften, diese sind bis dato Hauptverursacher der Gefahr.
Freundliche Grüße
Susanne Speer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Speer,
vielen Dank für Ihren Beitrag auf abgeordnetenwatch.de.

Ich teile Ihre Ansicht, dass gesunde Tiere nicht unnötig getötet werden sollten. Jedoch ist es sehr wichtig, einer weiteren Verbreitung von H5N1 unbedingt entgegen zu wirken. Gesunde Tierbestände werden nur dann gekeult, wenn es an dem betroffenen Ort bereits ein Fall von Geflügelpest nachgewiesen werden konnte. Bei dem von Ihnen geschilderten Fall in Thüringen handelte es sich um eine Hausgans. Dies bedeutet, dass auch alle anderen Tiere, die in näherer Umgebung der Gans lebten, vorsorglich getötet werden mussten. Bei den toten Wildvögeln wurde vermutlich nur ein Sperr- und Beobachtungsbereich eingerichtet, da es sich hier um Wildgeflügel handelte. Innerhalb dieses Bereichs ist das Transportieren von Geflügel, das Jagen von Geflügel verboten und es wird eine Stallpflicht verhängt. Die Bestimmungen der Geflügelpestschutzverordnung gelten für Massentierhalter ebenso wie für Hobbyhalter. Seien Sie jedoch versichert, dass Ihre Anregungen in den parlamentarischen Diskussionsprozess einfließen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer, MdB