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Manfred Zöllmer
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Frage von Nikolai A. •

Frage an Manfred Zöllmer von Nikolai A. bezüglich Umwelt

Eigentlich hätte man als Thema Emissionshandel wählen müssen.

Wie man der Drucksache 601/07 vom 31.08 entnehmen kann, scheint die Bundesregierung ja immernoch an den ominösesten Wegen der Verbreitung von H5N1 festzuhalten. Wem nützt eine Zone von 13 Kilometern?? 1. lassen sich Viren wohl kaum von Schildern abhalten. 2. Solange es Massentierhaltungen in der Form gibt wie sie in Erlangen betroffen war, solange wird es auch Seuchen geben.

Das sinnlose Abmetzeln von gesunden Tieren, insbesondere aus Hobbyhaltungen, hilft in keinster Weise die Verbreitung von H5N1 zu unterbinden. Finden Sie es nicht merkwürdig, daß H5N1 fast ausschließlich in Großbetrieben auftaucht? Weshalb nicht in Hobbyhaltungen? Wird da kein Einstreu genutzt? Oder sind die Wildvögel einfach nur nett und verschonen Hobbyhaltungen? Oder liegt es daran, daß in Massenhaltungen der Druck auf die Tiere größer ist und sie meistens anfälliger sind?

Welches NACHVOLLZIEHBARE Ziel soll mit dieser Verordnung verfolgt werden? Außer der Geflügellobby hilft sie niemandem. Und solange es Transporte mit 100ten oder 1000en von Tieren gibt, je nach Art, und die Seuchenemitierer über zig Kilometer gehandelt werden, werden sie feststellen, daßsich nichts ändern wird.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ahlbrecht,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordentenwatch.de.

Sie fragen, welchen nachvollziehbares Ziel die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest - Geflügelpest-Verordnung verfolgt.

Die genannte Verordnung dient der Eindämmung der Geflügelpest, da durch einen Betrieb, in dem der Geflügelgrippevirus identifiziert wurde, eine erhebliche Gefahr für angrenzende sowie weiterer Kontaktbetriebe (z.B. durch die Abgabe von Küken und Eiern) ausgeht.

Zu Infektionen in Beständen kann es immer wieder kommen, in privaten ebenso wie in gewerblichen Haltungsformen.

Es muss davon ausgegangen werden, dass der Virus in der einheimischen Wildvogelpopulation, wenn nicht zirkuliert, so sich doch in Reservoiren sammelt und sich dadurch ein hohes Gefährdungspotential entwickelt. Wie sich bereits in der Vergangenheit gezeigt hat, werden Geflügelbestände insbesondere in den Regionen mit dem Geflügelgrippevirus angesteckt, wo wildlebendes Wassergeflügel als Virusträger identifiziert wird.

Den kommunalen Fachbehörden bleibt zurzeit lediglich die Keulung im vorgesehenen gesetzlichen Rahmen als das Mittel der Wahl, da in diesem Fall unverzügliches Handeln eine mögliche Virusausbreitung wirksam bekämpft. Zusätzlich wird durch die Ausweisung von Sperrbezirken, Beobachtungsgebieten und Kontrollzonen eine intensive Überwachung der angrenzenden Betriebe gewährleistet, so dass eine Infektion in weiteren Betrieben frühzeitig erkannt wird. Das Risiko, dass ein für den Menschen gefährliches Virus entstehen könnte, lässt sich durch diese Maßnahmen minimieren.

Ich bin mir im Klaren darüber, dass durch diese Maßnahmen insbesondere bei Hobbyhaltern individuelle Härten entstehen können. Trotzdem halte ich die Keulung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für ein sinnvolles und effektives Vorgehen, um die Seuche einzudämmen.

Meine SPD-Fraktionskolleginnen und -kollegen und ich setzen uns für eine Gesamtstrategie bei der Bekämpfung der Geflügelgrippe und anderer Tierseuchen ein.

Es sind verschiedene Handlungsalternativen vorhanden, wie z.B. auch die Aufstallpflicht für Geflügel und der Einsatz von Impfstoffen. An der Entwicklung eines sicheren Impfstoffes wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet. Impfstoffe müssen hohen Anforderungen entsprechen. So ist es erforderlich, dass zum einen eine ausreichende Markereigenschaft vorhanden ist, damit die geimpften von den nicht geimpften Tieren unterschieden werden können und zum anderen das geimpfte Tier kein Feldvirus verbreitet. Eine Massenimpfung ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht effektiv.

Ich weise abschließend darauf hin, dass eine Verordnung grundsätzlich nur sechs Monate gültig ist und der Bundesrat dem Verordnungsentwurf zustimmen muss. Die Verordnung ist danach zu überprüfen und gegebenenfalls anhand neuerer Erkenntnisse zu ändern oder auszusetzen. Das Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) schätzt das Infektionsrisiko für Hausgeflügel weiterhin hoch ein. Diese Risikobewertung stützt sich unter anderem auf den Nachweis des HPAIV H5N1 Asia-Virus in deutschen Wildvögeln.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer