Frage an Manfred Zöllmer von ALexander B. bezüglich Recht
Hallo Herr Zoellmer,
mit Betruebung musste ich feststellen, das eine weitere Verschaerfung des WaffG beschlossen wurde, in der die moeglichkeit des Verbotes des fuehrens von "Waffen, insbesondere gefaehrlichen Messern" in bestimmten Zonen ermoeglicht wurde.
Ich frage mich nun, was dieses gesetz bewirken soll, da jemand, der eine waffe benutzen will von den bisher bestehenden Gesetzen hinsichtlich koerperverletzung nicht abgeschreckt wird und deshalb auch dieses gesetz nicht beachten wird. des weiteren interessiert mich die Definition des Begriffes gefaehrliches Messer, was soll darunterfallen?
Ist eine Weitere Beschneidung meiner Rechte Wirklich notwendig, oder ist sie ein weiteres Vehikel des Profilierungsdranges eines Politikers?
MFG
Burhans
Sehr geehrter Herr Burhans,
ich danke Ihnen für die Anfrage über das Internetportal abgeordnetenwatch.de.
Ich habe dem Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes (Drucksache 16/5924 ) zugestimmt. Das zentrale Anliegen dieser Änderung – die übrigens auf eine Bundesratsinitiative Hamburgs zurückgeht – ist die Möglichkeit, in gewissen Teilen des öffentlichen Raumes das Tragen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes verbieten zu können. Hintergrund dieser Initiative waren eine große Anzahl von Gewaltdelikten - allen voran Messerstechereien, die zu zahlreichen Verletzten führten. Aus diesem Grunde traten die Landesregierungen vor kurzem an den Deutschen Bundestag heran und äußerten den Wunsch, zukünftig selbst auf Grundlage von Rechtsverordnungen "waffenfreie Zonen" an Brennpunkten von Gewalttaten einrichten zu können; diesem Wunsch wollten sich die Koalitionsfraktionen nicht entziehen.
Es geht eindeutig nicht um die Beschneidung Ihrer Rechte, sondern vielmehr darum, mehr Sicherheit im öffentlichen Bereich zu schaffen.
Die jetzt beschlossenen Maßnahmen werden von meinen Fachkollegen als „nicht ausreichend“ bezeichnet, deshalb soll es im September zu einer Novelle des Waffenrechts kommen. Die SPD-Fraktion wird bemüht sein, einen sinnvollen Kompromiss zwischen Sicherheitsinteressen von Bürgerinnen und Bürgern und den Belangen von z.B. Jägern, Sportschützen oder auch Sammlern zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer, MdB