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Manfred Zöllmer
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Frage von Klaus D. •

Frage an Manfred Zöllmer von Klaus D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Zöllmer,
seit mehr als 5 Jahren "kämpfe" ich mit dem Versorgungsamt um eine Erhöhung meiner "Prozente" und eine anderen Einstufung (G).

Aufgrund der vorliegenden Arztberichte bekomme ich inzwischen Rente wegen voller Erwerbsminderung und gelte bei meiner Krankankasse als schwer chronisch krank, lediglich vom Versorgungsamt bekomme ich regelmässig eine "Absage" mit der Begründung, das man aufgrund der vorliegenden ärztlichen Gutachten festgestellt habe, dass sich meine Beschwerden nicht verschlechtern, nein, sogar gebessert hätten. Klagen vor dem Sozialgericht haben mir auch nicht weitergeholfen, weil die vom Gericht bestellten ärztlichen Gutacher in ihren Gutachten falsche Angaben machen und die Untersuchung der Ärzte des Versorgungsamtes ist ein schlechter Witz.

Das Gutachten des Amtsarztes der Rentenversicherung wurde vom Richter mit der Begründung es sei unzureichend "vom Tisch gewischt".

Es kann doch nicht sein, dass auf Kosten der Alten und Kranken (ich bin 62 Jahre alt und habe 45 Jahre lange versicherungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt) derartig Schindluder getrieben wird und nur, weil ich keine finanziellen Mittel zur Verfügung habe, mir ein Gegengutachten eines anerkannten Sachverständigen ausstellen zu lassen, meine Rechte mit Füssen getreten werden.

Vielleicht können Sie mir raten, was ich unternehmen kann, damit meine Behinderungen, (insbesondere meine Gehbehinderung, ich benötige inzwischen 2 Gehhilfen, um wenigstens noch kurze Wegstrecken bewältigen zu können) vom Versorgungsamt anerkannt und entsprechend gewürdigt werden.

Besten Dank im voraus K. Döring

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Döring,

ich danke für Ihre Anfrage über das Internetportal abgeordnetenwatch.

Außerhalb des geregelten behördlichen Verfahrens gibt es keine Möglichkeit den Grad einer Behinderung feststellen zu lassen. Das Verfahren -- von dem Sie offenbar bereits Gebrauch gemacht haben -- sieht vor, dass Sie einen Erst- bzw. Verschlimmerungsantrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Gegen den auf diesen Antrag erfolgten Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Sollte auch diese Entscheidung der eigenen Interessenslage und Einschätzung entgegenstehen besteht die Möglichkeit ein sozialgerichtliches Verfahren anzustrengen.

Bestehen in diesem Gerichtsverfahren für das Gericht Unklarheiten holt es ärztliche Gutachten ein, deren Kosten von der Staatskasse übernommen werden. Die Entscheidung wird dann zumeist auf der Grundlage dieser ärztlichen Einschätzungen getroffen.

Wenn Sie nunmehr schreiben, dass das Gericht das ärztliche Gutachten "vom Tisch gewischt hat", so wundert es mich, dass gleichwohl eine für Sie negative Entscheidung getroffen wurde.

Grundsätzlich können die angeforderten ärztlichen Einschätzungen nur durch weitere ärztliche Gutachten entkräftet werden. Die Kosten für über die vom Gericht angeforderten ärztlichen Gutachten muss jedoch der Kläger zahlen. Im Einzelfall sind manche behandelnden Ärzte bereit mit einer schriftlichen Stellungnahme behilflich zu sein. Unter Umständen kann auch wegen der Kosten mit der Krankenkasse gesprochen werden. Eine Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht jedoch nicht.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Hinweisen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer, MdB