Frage an Manfred Zöllmer von Friedrich G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wieso ist es möglich, dass die Schornsteinfeger eine derartige Lobby im Bundestag ausüben können. Haben möglicherweise auch die Schornsteinfeger einen Platz im Bundestag, ähnlich wie Siemens, Lanxess, etc. mit eigenem Schreibtisch und Telefonanschluss?
Es ist doch unverantwortlich, dass einem Schornsteinfeger größere Hoheitsrechte eingeräumt werden, als einem Polizeibeamten. In meinem Einfamilienhaus, weil dieses Haus zwei Kaminzüge hat, muss ich die Begehung von 8 Zimmern dem Schornsteinfeger gestatten und habe zudem Schränke zu öffnen, weil sich eine Gastherme darin verstecken könnte. Bisher hat der Schonrsteinfeger in meinen Häusern über 360 Abgasmessungen durchgeführt, alle ohne Beanstandungen. Keines meiner Gasgeräte lasse ich warten. Hieraus ist die einzige Schlussfolgerung zu treffen, die Messungen der Schornsteinfeger haben keine Aussagekraft und sind überflüssig.
MfG
Friedrich Gaus
Sehr geehrter Herr Gaus,
der Bezirksschornsteinfegermeister nimmt bei der Feuerstättenschau, bei der Bauabnahme und beim Immissionsschutz öffentliche Aufgaben wahr. Im Rahmen dieser öffentlichen Aufgaben ist er ein mit staatlicher Gewalt beliehener Unternehmer, der die Stellung einer Verwaltungsbehörde innehat. Insoweit handelt der Bezirksschornsteinfegermeister in Ausübung öffentlicher Gewalt.
Das Schornsteinfegergesetz stellt für mich eine verhältnismäßige Regelung dar, die aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, insbesondere zur Gewährleistung der Feuersicherheit und des Umweltschutzes, gerechtfertigt sind.
Allein in 2005 wurden in ca. 14 Mio. Gebäuden durch das Schornsteinfegerhandwerk wiederkehrende und Kehr- und Überprüfungsarbeiten ausgeführt. Dabei wurden, insbesondere bei der durchzuführenden Feuerstättenschau, fast 1,2 Mio. Mängel an bestehenden Feuerungsanlagen festgestellt. An neu gebauten Feuerungsanlagen wurden bei der Prüfung und Begutachtung nach den jeweiligen Landesbauordnungen mehr als 188.000 Mängel und an wesentlich geänderten Feuerungsanlagen mehr als 203.000 Mängel festgestellt.
Dennoch ist nicht nur aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens (Diskriminierung von europäischen Wettbewerbern) durch die EU eine an die veränderten Rahmenbedingungen angepasste Neuordnung des Schornsteinfegerwesens vonnöten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat daher Eckpunkte entwickelt, demnach das geltende Kehrbezirkssystem so umgestaltet werden soll, dass zwar zum einen der Bezirksschornsteinfeger in einem eng begrenzten Kernbereich hoheitliche Aufgaben ausführt und hierbei abschließende Entscheidungen trifft. Zum anderen sollen aber alle diejenigen Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollaufgaben beinhalten, dem Wettbewerb geöffnet werden. Damit werden in dem Bereich der Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollaufgaben beinhalten, sowohl die Niederlassungsfreiheit als auch die Dienstleistungsfreiheit für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung aus dem EU-Ausland uneingeschränkt gewährleistet. Darüber hinaus wird trotz der Bereichsausnahme des Art. 45 EGV für den Bereich der Kontrollaufgaben ein diskriminierungsfreier Zugang für die europäischen Bewerber gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer