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Manfred Zöllmer
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Frage von Beate P. •

Frage an Manfred Zöllmer von Beate P.

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

die Bundesregierung hatte sich beim G7-Gipfel und bei der Klimakonferenz erfolgreich für die beschleunigte Dekarbonisierung der Energiewirtschaft eingesetzt. Doch national wird das EEG seit Jahren so verändert, dass weiter für die traditionelle Energiewirtschaft - mit billigen Zertifikaten ausgestattet - unnötige CO2-Emissionen profitabel sind.
1. Wie berücksichtigt der EEG-Entwurf, dass im Jahr 2021 drei Atomkraftwerke (AKW) und 2022 weitere drei AKW abgeschaltet werden und in zwei aufeinander folgenden Jahren jeweils 3 Gigawatt (GW) Dauerleistung durch Erneuerbare Energien und Stromspeicher ersetzt werden müssen? Eine Überschlagrechnung des Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. ergibt, insbesondere bei den niedrigen Wirkungsgraden bei Langzeitspeichern, dass dafür netto 15 GW Solarzubau und 15 GW Windzubau erforderlich sind. Da aber gleichzeitig noch weitere Fossilenergie abgeschaltet werden soll, ist ein Gesamtzubau bis zum Jahr 2021 von 20 GW Solar- und 20 GW Windenergieanlagen anzustreben.
2. Benötigen wir in NRW nicht auch viel mehr Sonnen- und Windenergie sowie Energiespeicher, um unsere energiepolitischen Ziele zu erreichen und den Strukturwandel auch in Wuppertal/der Bergischen Region durch Investitionen und Arbeitsplätze in der Erneuerbaren Energiewirtschaft zu begleiten?
3. Wie wollen Sie verhindern, dass die vorgesehenen Änderungen die Akteursvielfalt erheblich beeinträchtigen werden?
4. Wäre Verzicht auf Ausbaukorridore für erheblich größere Klimaschutzanstrengungen und Ziele als bisher für Deutschland geplant denkbar?
5. Werden EU-Vorgaben wie De Minimis-Regelung/Befreiung bzw. Festvergütung für kleinere Bürgerwindparks übernommen?
6. Wie sollen Rahmenbedingungen für sektorenübergreifende Markteinführung der Speichertechnologie aussehen?
7. Sollte sauber erzeugter Sonnen-, Wind...-Strom nicht von der EEG-Umlage freigestellt sein, soweit er – auch bei Zwischenspeicherung – im definierten Einheiten verbraucht wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Petersen,

vielen Dank für Ihre Fragen zum EEG. Lassen Sie mich auf Ihre einzelnen Fragen insgesamt antworten.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien war in den vergangenen Jahren eine Erfolgsgeschichte. Wenn heute über 30 Prozent des Stromverbrauchs von erneuerbaren Energien gedeckt werden, sind die Erneuerbaren längst den Kinderschuhen entwachsen und es ist meiner Meinung nach angemessen, das Förderregime auf die Etablierung im Markt auszurichten. Mit der Energiewende ist aber wesentlich mehr als nur der Ausbau der Erneuerbaren Energien verbunden. Der Strommarkt und das Stromnetz müssen ebenfalls entsprechend ertüchtigt werden. Das heißt, der Netzausbau, alle verfügbaren Flexibilitäten, die schrittweise Degression des Anteils der fossilen Energien und der weitere Ausbau der Erneuerbaren müssen in Einklang gebracht werden. Und das haben wir bislang nur zum Teil erreicht.

Wir müssen den Netzausbau vorantreiben, um den im Norden erzeugten Strom in die Industriezentren im Süden abführen zu können. Beim Netzausbau liegen wir weit hinter unseren Zielvorgaben, mit der Folge, dass der Strom aus dem Norden nicht abgeführt werden kann und stattdessen ersatzweise fossile Kraftwerke südlicher eingesetzt werden müssen mit entsprechend hohen Einsatzkosten. Mit dem Ende 2015 in Kraft getretenen Energieleitungsausbaugesetz haben wir die Weichen für einen strukturierten Ausbau der Stromnetze gestellt. Es wird aber vermutlich noch zehn Jahre dauern, bis wir unser Stromnetz einem zum großen Teil auf Erneuerbaren Energien basierenden Stromsystem angepasst haben.

Um eine Harmonisierung von Netzausbau, Rückgang des Anteils fossiler Energieträger und Ausbau von Erneuerbaren Energien zu erreichen, soll der Gesamtausbaukorridor für Erneuerbare-Energien-Anlagen im Jahr 2025 nicht über dem im EEG 2014 festgelegten Ziel liegen (45% Anteil EE am Stromverbrauch in 2025). Der aktuelle Entwurf zur Novellierung des EEG sieht vor, den Onshore-Windausbau an den Ausbau von Offshore-Windanlagen, der Solarenergie und den anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen anzupassen. Dabei ist auch eine Untergrenze für den Ausbau von Windanlagen an Land in der Diskussion. Da Onshore-Wind als günstigste Erzeugung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gelten, sehen wir den Ausbau dieser Technologie als alleinigen Anpassungsfaktor kritisch. Auch hier ist die Diskussion noch nicht abgeschlossen.

Wir haben das Ziel, die Vielfalt der Betreiber von Erneuerbarer-Energien-Anlagen bei der Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen zu wahren. Neben großen Projektierern sollen weiterhin Stadtwerke und Bürgerenergiegesellschaften eine Chance haben, an Ausschreibungsverfahren teilzunehmen. Mit dem Ziel, Bürgerenergiegesellschaften bei Ausschreibungen im Bereich Onshore-Wind nicht zu benachteiligen, enthält der EEG-Entwurf Kriterien zur Definition von Bürgerenergiegesellschaften. Werden diese Kriterien erfüllt, dann können Bürgerenergiegesellschaften unter erleichterten Bedingungen an Ausschreibungen teilnehmen. Wir haben Zweifel, ob dieser Weg in der Realität umsetzbar ist. Das sogenannte „Versicherungsmodell“ ist als Alternative weiterhin in der Diskussion. Danach sollen kleinere Bieter mit ggf. nur einem Projekt in einem Pool zusammengefasst werden und durch die Vielzahl der Projekte das Zuschlagrisiko des einzelnen verringert werden.

Biogasanlagen im Bestand sollen über Ausschreibungen gefördert werden. Vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Biomasse die teuerste erneuerbare Energie ist und das Rest- und Abfallstoffe endlich sind, will man sie nicht über weite Strecken zur Anlage transportieren. Wir wollen den Bestand modernisieren, auch um das Know-how im Anlagenbau im Land zu halten und weiterzuentwickeln. Wenn zukünftig bei steigendem Strompreis Biogasanlagen als Flexibilitätsoption ergänzend zu den fluktuierenden eingesetzt werden, könnte ihre wirtschaftliche Bilanz sich entscheidend verbessern.

Ich bin davon überzeugt, dass wir durch eine ausgewogene Berücksichtigung des Zieldreiecks Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit die Energiewende zum Erfolg führen werden. Auf dem Weg dorthin sind wir auf die Mitwirkung von jedem angewiesen, vom Bürger und vom Unternehmer, vom Verbraucher und vom Produzenten. Mit dem EEG 2016 wollen wir die Grundlage hierfür weiter ausbauen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer, MdB