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Manfred Zöllmer
SPD
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Frage von Holger K. •

Frage an Manfred Zöllmer von Holger K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr SPD - Abgeordneter,

mich würde
1.) Ihre Meinung über das "Fracking" im allgemeinen und besonders in interessieren. - Bitte ohne verschachtelten, beliebig zu interpretierenden Deutschland, insbesondere ihre Einschätzung über dessen Gefahren Politsprech.
2.) Ihre Meinung zur deutschen `Energiewende` interessieren und ob Sie die in sich schlüssige Argumentation (z.B. von Naomi Klein in "Die Entscheidung: Kapitalismus vs. Klima", z.B. S. 171-174) teilen, dass ohne den zügigen Ausstieg aus dem "schmutzigen, weil Kohlendioxid produzierenden" Braunkohleabbau in Deutschland, v.a. im SPD regierten NRW, trotz Atomausstieg in summa sinnlos, bzw. gar schädlich und kontraproduktiv für das Weltklima ist und wieder nur den auf die Politik so ungemein einflussreichen Energiekonzernen, ihren Bossen, deren Gehälter und den Aktionären statt dem Allgemeinwohl dient.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Keusch,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre kritischen Anmerkungen zum Thema Fracking und Energiewende – insbesondere dem Braunkohleabbau.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Fracking vorgelegt, der jetzt in das parlamentarische Verfahren geht. Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem jetzt von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf wird das geändert.

In den kommenden Monaten wird in den zuständigen Ausschüssen und in Anhörungen gemeinsam mit den unterschiedlichen Interessensgruppen und Sachverständigen geprüft werden, ob durch das vorliegende Gesetzespaket im Bereich des Berg- und Wasserrechts das oberste Ziel erreicht werden kann, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen.

Oberste Priorität ist, dass der Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Fracking zur Gewinnung von Erdgas in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern soll verboten werden. Ausschließlich wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Umwelt sollen unter strengen Auflagen möglich sein. Die dabei verwendeten Frackflüssigkeiten dürfen nicht wassergefährdend sein.

Hinsichtlich der Energiewende ist anzumerken, dass der Strommarkt eine Phase des Übergangs durchläuft. Nicht alles, was sofort wünschenswert ist, ist real sofort machbar. Erneuerbare Energien werden mehr Verantwortung in der Stromversorgung übernehmen, die Nutzung der Kernenergie in Deutschland endet 2022 und die europäischen Märkte für Strom wachsen weiter zusammen. Die Aufgabe des Strommarkts bleibt aber identisch. Er muss auch bei steigenden Anteilen von Wind- und Sonnenenergie Erzeugung und Verbrauch synchronisieren. Hierfür muss er zwei Funktionen erfüllen: Zum einen dafür sorgen, dass ausreichend Kapazitäten vorhanden sind (Vorhaltefunktion) und zum anderen, dass diese Kapazitäten zur richtigen Zeit und im erforderlichen Umfang eingesetzt werden (Einsatzfunktion). Dies geht derzeit nicht nur und ausschließlich über Erneuerbare Energien.

Wichtig sind aber auch die Klimaziele zu berücksichtigen. Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, hat die Bundesregierung beschlossen, dass bis 2020 im Kraftwerksbereich zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen 22 Millionen Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid eingespart werden sollen. Minister Gabriel will den CO2-Ausstoß mit Hilfe einer Abgabe drosseln, die für Betreiber von Kraftwerken fällig werden soll, die älter als 20 Jahre sind. Dieser Punkt ist nicht unumstritten. Das wird weiter verhandelt. Das Ergebnis muss abgewartet werden.

Insgesamt bedeutet Energiepolitik eine Abwägung aus klima-, umwelt-, energie- und auch wirtschaftspolitischen Zielen. Einfache Lösungen gibt es da nicht. Lange Übergangsfristen sind nicht vermeidbar.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer