Frage an Manfred Zöllmer von Roland H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Hr. Zöllmer,
Gruß zuvor!
Sie sind durch Mitgliedschaften im Finanzausschuss des Deutschens Bundestages und andere Mitgliedschaften in Gremien maßgeblich an der Wirtschafts- und Finanzpolitik Ihrer Partei beteiligt und kennen sicher auch aus größerer Nähe die Verhaltensweisen - vor und hinter den Kulissen - des aktuellen Kanzlerkandidaten Ihrer Partei, Herrn Steinbrück. Herr Steinbrück tritt aktuell ja sehr bestimmt gegen Bankenmacht und die teilweise angeblich raffgierige und schlechte Moral von Bankmanagern auf.
In 2006 hat Herr Steinbrück als Finanzminister ranghohe Beamte im Ressort des Finanzministeriums in der BaFin - trotz Verantwortung für Bereiche mit großen Korruptionsfällen und Millionenschaden (alles in der Zeitung nachzulesen) - im Amt belassen und sogar entgeltlich aufgewertet.
Später (in 2009) hat er dann Falschaussagen des damaligen Präsidenten der BaFin im Rahmen des Untersuchungsausschusses zur HypoRealEstate öffentlich angesprochen (das Handelsblatt berichtete darüber). Getan hat er aber nichts, obwohl er ja Chef-Chef dieser Behörde war.
Jetzt meine Fragen:
Wie wird Hr. Steinbrück künftig konsequenter und professioneller gegen Falschaussagen der ihm unterstehenden Behördenleiter und Verantwortlichen vorgehen als in seiner Zeit als Finanzminister?
Was tun Sie, Hr. Zöllmer, in Ihren Funktionen als Verwaltungsrat, wenn Sie von Aktenunterschlagungen, Berichtsfälschungen und Korruption der Ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden Nachrichten erhalten sollten?
Wird die Bankenaufsicht bei einem Sieg der SPD in der Bundestagswahl 2013 der Bundesbank gegeben?
Vielen Dank für eine Antwort!
Sehr geehrter Herr Heuermann,
ich bedanke mich für Ihre Fragen, bitte Sie aber gleichzeitig um Verständnis, dass ich zu den von Ihnen erwähnten Vorgängen im Jahre 2006 im Bundesfinanzministerium keine Aussagen treffen kann, weil ich die Sachverhalte weder kenne noch beurteilen kann.
Als Mitglied des Verwaltungsrates bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) obliegt es mir zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen die Geschäftsführung der BaFin zu überwachen und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten. Zudem entscheiden wir über das Budget der BaFin, das von den beaufsichtigten Finanzunternehmen finanziert wird und damit nicht zum Bundeshaushalt gehört.
In dieser Funktion würden wir als Verwaltungsrat somit auch konkreten Verdachtsfällen bei Korruption oder Berichtsfälschung nachgehen, wenn sich ein hinreichender (Tat-)Verdacht ergeben würde.
Als eines der wichtigsten Projekte im Hinblick auf die Finanzmarktkrise hatte sich die schwarz-gelbe Koalition vorgenommen die Bankenaufsicht in Deutschland umzugestalten. Dies wurde im Koalitionsvertrag explizit zum Ausdruck gebracht. Aufgrund der damaligen Verhandlungen sollte die deutsche Finanzaufsicht bei der Bundesbank zusammengeführt werden. Nicht zuletzt wegen der auch verfassungsrechtlich verankerten Unabhängigkeit der Bundesbank wurde dies zu Recht wieder infrage gestellt. Mit dem Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht ist entgegen den ursprünglichen Plänen – insbesondere der FDP – das duale Aufsichtsregime zwischen Bundesbank und BaFin bestehen geblieben. Wir von der SPD wollten von Beginn an, dass die erfolgreiche Arbeit der BaFin fortgesetzt wird.
Durch die angestrebte europäische Bankenunion wird sich hier zukünftig noch einiges verändern, aber ein großer Teil wird weiterhin bei der nationalen Aufsicht liegen, die von der BaFin und der Bundesbank ausgeführt werden soll. Hierin unterscheiden wir uns insbesondere von der FDP, die das Aufsichtsregime in Deutschland zentralisieren und die BaFin auflösen wollte.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer, MdB