Frage an Manfred Zöllmer von Ludmilla L. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo Herr Zöllmer,
meine Frage: Was plant die SPD, damit die Transparenz der Lebensversicherung im Sinne des Verbraucherschutzes so erhöht wird, dass der Versichte das Kontrahenten- und Ausfallrisiko realistisch einschätzen können?
Hintergrund meiner Frage: Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Bewertungsreserven wurde diese Gesetzesinitiative folgendermaßen begründet: "Durch die anhaltende Niedrigzinsphase geht es der Lebensversicherer-Branche schlecht. Es fällt ihnen schwer, den Versicherten bei Ablauf der Lebensversicherung die garantierte Mindestverzinsung auszuzahlen".
Jeder vernünftig denkende Mensch denkt daraufhin natürlich: Kann meine Versicherung noch bezahlen, oder steht sie schon vor der Insolvenz, weil sie finanzielle Verpflichtungen hat, die sie nicht erfüllen kann?
Aktionäre sind in dieser Hinsicht viel besser geschützt: Wenn es über ein Unternehmen wesentliche negative Nachrichten gibt, muss es eine Gewinnwarnung herausgeben. Etwas ähnliches sollte es auch für Versicherungen geben. Letztlich ist das Risiko des Versicherten ähnlich.
Noch einmal die Frage: Welche KONKRETEN Maßnahmen plant die SPD, um diese Transparenz herzustellen?
Sehr geehrte Frau Labada,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für das vergangene Jahr plante die schwarz-gelbe Regierung eine umfassende Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Die europäischen Vorgaben zur Verringerung der Insolvenzrisiken von Versicherungsunternehmen (EU-Richtlinie Solvency II) sollten damit umgesetzt werden. Nachdem das Gesetzgebungsverfahren wegen anhaltender Diskussion auf europäischer Ebene stoppte, übernahmen die Koalitionsfraktionen einige Rechtsänderungen als dringlich in ein ganz anderes Gesetz, nämlich das deutsche Begleitgesetz zum Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA-Begleitgesetz), das am 8. November 2012 mit schwarz-gelber Mehrheit insgesamt beschlossen wurde.
In diesem „Huckepack-Verfahren“ waren auch Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der deutschen Lebensversicherer vorgesehen, die durch die aktuelle Niedrigzinsphase belastet sind. Ausscheidende Versicherungsnehmer sind bisher hälftig an den sog. Bewertungsreserven aus den Kapitalanlagen der Versicherer, also der Differenz zwischen Markt- und Buchwert, zu beteiligen. Für Bewertungsreserven aus festverzinslichen Papieren, die den Großteil der Kapitalanlagen ausmachen, sollte diese Beteiligung in Niedrigzinsphasen künftig eingeschränkt werden.
Wir von der SPD-Fraktion hatten diesem Ansatz nicht zugestimmt. Insgesamt war die öffentliche Empörung, die insbesondere die geplante Kürzung der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven bundesweit auslöste, groß und gipfelte Anfang Dezember 2012 in einem Beschluss des CDU-Parteitags, mit dem die eigene Regierung und Bundestagsfraktion zur Rückgängigmachung der Neuregelung aufgefordert wurden.
Erst die breite öffentliche Ablehnung veranlasste die Bundesregierung zu einer neuen Folgenabschätzung und machte den Vorschlag, die Kürzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu deckeln. Die Behelfslösung, hierzu das Gesetz noch vor Inkrafttreten per Rechtsverordnung zu korrigieren, lehnte der Bundesrat richtigerweise ab und rief auf Antrag der SPD-regierten Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz den Vermittlungsausschuss an.
Die Länder forderten einen substanziellen Beitrag auch der Versicherungsunternehmen zur Stabilisierung der Branche. In zwei Verhandlungsrunden auf Arbeitsebene gelang es nicht, hierzu einen zielgerichteten Vorschlag zu entwickeln. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Auswirkungen etwaiger gesetzgeberischer Reaktionen auf die aktuelle Niedrigzinsphase gründlicher zu prüfen sind als im Rahmen des Vermittlungsausschusses möglich. Dieses Ergebnis ist letztlich bedingt durch das Vorziehen der Regelungen zu den Bewertungsreserven aus dem geplanten umfassenden VAG-Änderungsgesetz.
Die Bundesregierung hat sich nunmehr bereit erklärt, die tatsächliche Situation der deutschen Versicherungsunternehmen sorgfältig und umfassend zu untersuchen. Auf Basis dieser Analyse und vor dem Hintergrund der geplanten europäischen Regulierung des Versicherungssektors will sie dem Gesetzgeber schlüssige Handlungsempfehlungen geben.
Für uns von der SPD ist das Ziel künftiger Neuregelungen klar: Die Lebensversicherer müssen ihre Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllen können. Dies erfordert auch verstärkte Anstrengungen der Unternehmen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen auch in Zukunft auf die Sicherheit und die Rendite ihrer Vermögensanlage und Altersvorsorge vertrauen können.
Im Hinblick auf Ihre weiteren Fragen ist anzumerken, dass eine Insolvenz einer Lebensversicherung nicht zu erwarten ist. Versicherungen werden kontinuierlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen beaufsichtigt und kontrolliert. Damit ist sichergestellt, dass rechtzeitig wirksame Maßnahmen ergriffen werden um die Solvenz eines Unternehmens zu sichern. Darüber hinaus gibt es seit 2004 für den Notfall einen gesetzlichen Sicherungsfonds, die Protector AG (www.protektor-ag.de/sicherungsfonds). Sie garantiert den Schutz der Ansprüche von Versicherungsnehmern.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer, MdB
Sehr geehrte Frau Labada,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für das vergangene Jahr plante die schwarz-gelbe Regierung eine umfassende Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Die europäischen Vorgaben zur Verringerung der Insolvenzrisiken von Versicherungsunternehmen (EU-Richtlinie Solvency II) sollten damit umgesetzt werden. Nachdem das Gesetzgebungsverfahren wegen anhaltender Diskussion auf europäischer Ebene stoppte, übernahmen die Koalitionsfraktionen einige Rechtsänderungen als dringlich in ein ganz anderes Gesetz, nämlich das deutsche Begleitgesetz zum Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA-Begleitgesetz), das am 8. November 2012 mit schwarz-gelber Mehrheit insgesamt beschlossen wurde.
In diesem „Huckepack-Verfahren“ waren auch Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der deutschen Lebensversicherer vorgesehen, die durch die aktuelle Niedrigzinsphase belastet sind. Ausscheidende Versicherungsnehmer sind bisher hälftig an den sog. Bewertungsreserven aus den Kapitalanlagen der Versicherer, also der Differenz zwischen Markt- und Buchwert, zu beteiligen. Für Bewertungsreserven aus festverzinslichen Papieren, die den Großteil der Kapitalanlagen ausmachen, sollte diese Beteiligung in Niedrigzinsphasen künftig eingeschränkt werden.
Wir von der SPD-Fraktion hatten diesem Ansatz nicht zugestimmt. Insgesamt war die öffentliche Empörung, die insbesondere die geplante Kürzung der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven bundesweit auslöste, groß und gipfelte Anfang Dezember 2012 in einem Beschluss des CDU-Parteitags, mit dem die eigene Regierung und Bundestagsfraktion zur Rückgängigmachung der Neuregelung aufgefordert wurden.
Erst die breite öffentliche Ablehnung veranlasste die Bundesregierung zu einer neuen Folgenabschätzung und machte den Vorschlag, die Kürzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu deckeln. Die Behelfslösung, hierzu das Gesetz noch vor Inkrafttreten per Rechtsverordnung zu korrigieren, lehnte der Bundesrat richtigerweise ab und rief auf Antrag der SPD-regierten Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz den Vermittlungsausschuss an.
Die Länder forderten einen substanziellen Beitrag auch der Versicherungsunternehmen zur Stabilisierung der Branche. In zwei Verhandlungsrunden auf Arbeitsebene gelang es nicht, hierzu einen zielgerichteten Vorschlag zu entwickeln. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Auswirkungen etwaiger gesetzgeberischer Reaktionen auf die aktuelle Niedrigzinsphase gründlicher zu prüfen sind als im Rahmen des Vermittlungsausschusses möglich. Dieses Ergebnis ist letztlich bedingt durch das Vorziehen der Regelungen zu den Bewertungsreserven aus dem geplanten umfassenden VAG-Änderungsgesetz.
Die Bundesregierung hat sich nunmehr bereit erklärt, die tatsächliche Situation der deutschen Versicherungsunternehmen sorgfältig und umfassend zu untersuchen. Auf Basis dieser Analyse und vor dem Hintergrund der geplanten europäischen Regulierung des Versicherungssektors will sie dem Gesetzgeber schlüssige Handlungsempfehlungen geben.
Für uns von der SPD ist das Ziel künftiger Neuregelungen klar: Die Lebensversicherer müssen ihre Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllen können. Dies erfordert auch verstärkte Anstrengungen der Unternehmen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen auch in Zukunft auf die Sicherheit und die Rendite ihrer Vermögensanlage und Altersvorsorge vertrauen können.
Im Hinblick auf Ihre weiteren Fragen ist anzumerken, dass eine Insolvenz einer Lebensversicherung nicht zu erwarten ist. Versicherungen werden kontinuierlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen beaufsichtigt und kontrolliert. Damit ist sichergestellt, dass rechtzeitig wirksame Maßnahmen ergriffen werden um die Solvenz eines Unternehmens zu sichern. Darüber hinaus gibt es seit 2004 für den Notfall einen gesetzlichen Sicherungsfonds, die Protector AG ( http://www.protektor-ag.de/sicherungsfonds/23.aspx ) . Sie garantiert den Schutz der Ansprüche von Versicherungsnehmern.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer, MdB