Frage an Manfred Zöllmer von Manfred B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Zöllmer,
mich beschäftigt seit Jahren folgende Fragen:
1) warum sind Pensionen und Renten unterschiedlich berechnet?
Beamten ca. 70 % von Ihrem letzten Gehalt, berechnet nach den Nettoeinkommen der letzten 2 -3 Jahren
bei Renten wird die gesamte Beitragszeit zur Anrechnung herangezogen
2) Rentenerhöhung / Pensionserhöhung
es wurde ein monatelange politisches Theater inszeniert, dass die Renter ca. 2 % mehr Rente bekommen haben.
Pensionäre haben eine Erhöhung von 3,2 % erfahren - ohne das groß hierüber diskuttiert worden ist ! Im gleichen Umfang wie die Beamtergehälter steigen, steigen auch die Pensionen!!
Mit welchem Recht werden die Beamten in Deutschland derart priviligiert?
Für eine schlüssige Beantwortung auf meine Fragen bedanke ich mich im voraus.
mit freundlichen Grüßen
M. Braunsch
Schwelm
Sehr geehrter Herr Braunsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Versorgung von Menschen im Alter durch Rente, Grundsicherung oder Pensionen ist in aller Munde. Insgesamt müssen wir einen Ausgleich schaffen zwischen denen die arbeiten und einzahlen und denen, die Renten bzw. Pensionsleistungen erhalten. Wir von der SPD wollen langfristig die finanzielle Tragfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sichern. Für uns ist die gesetzliche Rente nach wie vor die zentrale Säule der Alterssicherung, weshalb wir in unserer Regierungszeit die Privatisierung der Rentenversicherung stets abgewehrt und die gesetzliche Rente gesichert haben. Damit die Menschen ein gutes Auskommen im Alter haben, haben wir gemeinsam mit den Grünen zusätzlich die Säule der privaten Vorsorge gestärkt. Sie wird mittlerweile von 75 Prozent der Menschen genutzt.
Auch wenn dank verschiedener Maßnahmen, die in unserer Regierungszeit getroffen wurden, die Arbeitslosigkeit zurück gegangen ist, ist klar, dass in den kommenden Jahren die Zahl der Erwerbstätigen gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern abnehmen wird. Auch wenn die guten Beschäftigungszahlen die Einnahmen der Sozialversicherungen steigen lassen, wissen wir, dass die Ausgaben der Rentenversicherung auf Grund der älter werdenden Gesellschaft steigen werden. Wir werden hier für einen gerechten Ausgleich sorgen müssen.
Zu den von Ihnen angesprochenen Unterschieden zwischen Rentenleistungen und Pensionszahlungen sei erwähnt, dass wir in Deutschland kein einheitliches Altersversorgungssystem haben.
Es gibt Pensionen, die ein so genanntes Ruhegehalt darstellen z. B. für Beamte, Richter, Berufssoldaten sowie Pfarrer, Kirchenbeamte und andere Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. Daneben gibt es die Rentenleistungen für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hinzu kommen spezielle Versorgungswerke für freie Berufe wie z. B. für Rechtsanwälte, Ärzte oder Architekten. Für frei schaffende Künstler oder Schauspieler gibt es wiederum die Künstlersozialkasse.
All diese unterschiedlichen Altersversorgungssysteme beruhen auf individuellen gesetzlichen Regelungen oder auf jeweiligen Satzungen z. B. innerhalb der Versorgungswerke. Es gibt eine Reihe von Unterschieden zwischen diesen Versorgungssystemen, so dass es schwierig ist, diese Systeme miteinander zu vergleichen.
Einer der Hauptunterschiede ist, dass Arbeiter und Angestellte Beiträge zahlen müssen. Maßstab für ihre Rente ist das Entgelt während ihres ganzen Arbeitslebens. Bei Beamten richtet sich die Pension nach dem letzten Verdienst. Beamte leisten, mit geringen Ausnahmen, keine eigenen Beiträge.
Die Grundidee der Altersversorgung von Beamten folgt aus dem Alimentationsprinzip, welches Beamte so absichern soll, dass die gewünschte unabhängige Amtsführung durch den Beamten jederzeit gewährleistet bleibt. Die Altersrente hingegen entspringt einem Vertrag zwischen Rentner und Rentenversicherer; der Arbeitgeber ist hier nicht beteiligt. Beamte bleiben auf dagegen auf Lebenszeit Beamte; die Pensionierung bedeutet lediglich die Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstausübung.
Einen weiteren Unterschied stellen z. B. Betriebsrenten dar, die bei einer Vielzahl von größeren Unternehmen und für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bezahlt werden. Viele Arbeitnehmer erhalten eine solche Zusatzrente, während Pensionäre solche Leistungen nicht beziehen bzw. eine Anrechnung wie bei gesetzlichen Renten erfolgt.
Es gibt und gab immer wieder Diskussionen darüber ein einheitlichen Rentensystem für alle arbeitenden Personen in Deutschland zu etablieren, weil z. B. in bestimmten Berufszweigen, in denen gut verdient wird – etwa bei Ärzten – keine Einzahlungen in das Rentensystem erfolgen, sondern ein eigenes Versorgungssystem besteht.
Solange wir aber kein einheitliches System haben, müssen auch die Unterschiede berücksichtigt werden. Die Altersversorgung in Deutschland ist historisch gewachsen und weist viele Unterschiede auf.
Mit freundlichen Grüßen