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Manfred Zöllmer
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Frage von Jens K. •

Frage an Manfred Zöllmer von Jens K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

der Bundestag plant offenbar eine Einschränkung des Rederecht der Abgeordneten im Bundestag.

Aus welchen Gründen soll soll hier die Demokratie eingeschränkt werden?

Ich als Bürger gewinne immer mehr den Eindruck, dass unsere Demokratie immer weiter eingeschränkt werden soll, dieses Beispiel zeigt das es den etablierten Parteien nicht in den Kram passt dass es auch Abweichende Meinungen geben kann und diese dem deutschen Volk kundgetan werden sollen.
Ich als Bürger kann nur hoffen das dieses von allen Seiten verhindert wird, da hier ein Grundgedanke der Demokratie angegriffen wird.
Schon zu NS Zeiten hat man Gegner die eine abweichende Meinung hatten Mundtot gemacht.
Dies alles sollte uns eine Mahnung sein an unserer Demokratie festzuhalten.

Ist dies von unserer Politik so gewollt ?

Grade von Christlich oder sozialdemokratischen Parteien erwarte ich, dass jede Meinung zugelassen wird. Grade im Bundestag und Bundesrat. Nur so kann unsere Demokratie leben.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kuhlmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie sicherlich zwischenzeitlich aus den Medien entnommen haben, sind die geplanten Änderungen der Geschäftsordnung zum Rederecht im Deutschen Bundestag nicht mehr aktuell. Der Widerstand gegen die Neuregelung der parlamentarischen Geschäftsordnung war auch aus meiner Sicht gut und richtig. Die Begrenzung der Redezeit auf lediglich drei Minuten und die alleinige Bestimmung der Redner mit abweichender Meinung „im Benehmen“ mit der jeweiligen Fraktionsspitze höhlen Parlamentarierrechte unnötig aus. Die Geschäftsordnung des Parlaments bleibt insoweit unangetastet. Der Bundestagspräsident kann in Ausnahmefällen weiterhin nach eigenem Ermessen einzelnen Parlamentariern ein Rederecht erteilen, selbst wenn sie eine abweichende Fraktionsmeinung vertreten.
Respekt und Toleranz vor anderslautenden Meinungen gehören zu den Gepflogenheiten der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik. Minderheitsmeinungen müssen geschützt und gehört werden. So auch im Bundestag. Gerade bei kontroversen Debatten muss in einer lebendigen Demokratie die Meinungsvielfalt Gehör finden, um später den breitestmöglichen Konsens zu erreichen. Die Debatte ist hier Herzstück des Parlamentarismus. In Art. 38 des Grundgesetzes steht, dass Abgeordnete „[...] Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Das ist ein Kernbestandteil unserer parlamentarischen Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer, MdB