Frage an Manfred Zöllmer von Manfred Z. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Zöllmer,
der Presse ist folgendes zu entnehmen:
Die Einrichtung eines lediglich neunköpfigen Sondergremiums für eilige oder vertrauliche Entscheidungen zur Euro-Rettung verstößt in weiten Teilen gegen das Grundgesetz, wie die Karlsruher Richter entschieden.
Meine Frage nun an Sie:
Warum haben sie diese Verfassungswidrigkeit nicht erkannt oder haben sich später der Klage vor dem BVG nicht angeschlossen.
Danke für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Zins,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich sehe die Rechte des Parlaments in einer so wichtigen Frage gestärkt.
Das Urteil ist eine herbe Niederlage für die schwarz-gelbe Koalition, die sich dieses Neunergremium ausgedacht hat, um schnelle Entscheidungen zu treffen. Die erklärten Zweifel der SPD-Fraktion gegenüber einem geheim tagenden Gremium, das gleichzeitig umfassende Entscheidungsbefugnisse Verantwortung zukommt, sind vom Gericht bestätigt worden.
Die Sorge der SPD-Fraktion, dass die von Schwarz-Gelb durchgesetzten Regeln zur Einsetzung eines Neunergremiums für derart wichtige und umfassende Fragen nicht geeignet sind, wurde durch einen Antrag der SPD-Fraktion im Haushaltsausschuss deutlich gemacht. Dieser Antrag hat jedoch keine Mehrheit gefunden.
Da der Bundestag arbeitsteilig arbeitet und insbesondere mit meinem Kollegen Peter Danckert, der ein renommierter Berliner Rechtsanwalt ist, ein juristisch vorgebildeter Bundestagsabgeordneter das Verfahren führte, war es nicht notwendig, dass sich jeder Abgeordnete dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anschließt, da das Urteil alle Parlamentarier gleichermaßen betrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer, MdB