Frage an Manfred Zöllmer von Kelvin H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Zöllmer,
da Herr Guttenberg vor kurzem von seinem Amt abgetreten ist, würde ich gerne ihr Meinung dazu hören, da ich in meinem Sowi Unterricht darüber diskutieren will.
Ich danke Ihnen für eine entsprechende Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Kelvin Huynh
Lieber Kelvin Huynh,
vielen Dank für Ihre/Deine Frage über diese Seite.
Wie wir in den letzten Wochen festgestellt haben, schieden sich an der Bewertung des Fall Guttenberg die Geister. Einig waren sich aber alle, dass das bewusste oder nachlässige Verfälschen und Kopieren einer Doktorarbeit nicht nur ein schwerer Fehler ist, sondern ein grober Verstoß gegen alle Prinzipien des wissenschaftlichen Arbeitens darstellt. Besonders, wenn es in einem so gravierenden Ausmaß erfolgt. Der Schutz geistigen Eigentums ist ein hohes Gut. Richtiger Weise hat die Universität Bayreuth Herrn zu Guttenberg nach Prüfung den verliehenen Doktortitel wieder aberkannt. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft in Hof aufgrund verschiedener Anzeigen auch ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs einer strafbaren Urheberrechtsverletzung eingeleitet. Es gibt offenbar auch Anzeigen wegen anderer Delikte, zum Beispiel Untreue und den Missbrauch von Titeln.
Die andere – politische – Frage ist, ob ein Minister, der einen solchen Fehler begeht, der mindestens zu der Aberkennung seiner Dissertation führt und vielleicht sogar strafrechtlich relevant ist, von seinem Amt zurücktreten muss. Hier war der Minister in den ersten Tagen seiner Affäre davon ausgegangen, er müsse nicht zurücktreten, sondern es genüge den Fehler einzugestehen und damit sei es im Grunde erledigt. Ebenso haben es seine Parteikolleginnen - und kollegen gesehen, bis hin zur Bundeskanzlerin.
Ich halte den (späten) Rücktritt von Herrn zu Guttenberg für richtig und notwendig. Ein Politiker ist Vorbild und muss in seinem Reden und Handeln glaubwürdig sein. Wenn jemand für sich und andere hohe Maßstäbe anlegt, muss er diesen auch genügen. Zudem darf die Bevölkerung zurecht von Ministern erwarten, dass sie sich an die Rechtsordnung halten. Dazu gehört auch der Schutz des geistigen Eigentums. Im anderen Falle käme es zu einer willkürlichen Auslegung des Rechts: der Schüler, der illegal das Urheberrecht etwa durch einen Download verletzt wird unter Umständen verfolgt. Der Minister, der Ähnliches tut, dem lässt man das durchgehen, nur weil er im Moment ein beliebter Mann ist. Damit ist kein Staat zu machen. Ich bin mir sicher, dass Ihr eine angeregte Diskussion im Unterricht haben werdet, weil der Fall Guttenberg viele auch grundsätzliche Fragen von Anstand, Moral und Glaubwürdigkeit aufwirft.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer