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Manfred Zöllmer
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Frage von Manfred M. •

Frage an Manfred Zöllmer von Manfred M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Zöllner,

ich möchte mit meiner Klasse 09HH1 des Berufskollegs Elberfeld Mitte Juni für eine Woche nach Berlin fahren. Stehen hierfür noch finanzielle Mittel zur Verfügung und/oder die Hilfe bei der Organisation des Besuches des Bundestages?

Ich danke Ihnen für eine entsprechende Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Berufskolleg Elberfeld

Manfred Melcher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Melcher,

im Namen von Herrn Manfred Zöllmer bedanken wir uns für Ihr Interesse an einem Besuch im Deutschen Bundestag.

Da ich in seinem Büro für die Besuchergruppen zuständig bin, werde ich mich in Zukunft an Sie wenden.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit für die sogenannte "Kontingentreise" einen Reisekostenzuschuss und einen Imbiss im Hause zu erhalten.
(Die Kontingentreisen für 2011 sind leider schon alle vergeben)

Selbstverständlich gehört eine Plenarteilnahme (Teilnahme auf der Besuchertribüne) oder ein Vortrag auf der Tribüne dazu. Dies richtet sich nach der Einteilung der Wochen in Sitzungswochen und Sitzungungsfreie Wochen. Ein persönliches Gespräch mit Manfred Zöllmer im Hause würde außerdem mit zum Programm gehören.

Sollten Sie Interesse an solch einer Reise haben und möchten sich dafür bewerben, bitte ich um Mitteilung der genauen Teilnehmerzahl und um Angabe der Reisezeit (+Wunschtag für Programm).

Anbei noch einige allgemeine Hinweise zu den möglichen Zuschüssen:

1.) Es wird grundsätzlich ein Reiskostenzuschuss gewährt. Gefördert werden nachgewiesene Reisekosten mit der DB (2. Kl., preisgünstigster Gruppentarif einschl. Reservierungsentgelt), jedoch nicht Aufpreise für Sprinterverbindungen, Nachtzüge/Liege- und Bettplatzreservierungen, Umbuchungs- und Stornoentgelte sowie Entgelte für den ÖPNV.Der Gruppenfahrschein ist dem Besucherdienst am Besuchstag vorzulegen.

2.) Bei Reisen mit dem Bus werden pro Person und gefahrenem Km 4 Cent auf Grundlage der bahnamtlichen Kilometer und kürzesten Entfernung erstattet.

3.) Von den zu erstattenden Fahrtkosten werden pauschal 10,00 Euro pro Person als Eigenbetrag einbehalten. Beträgt die pro Person zu erstattende Summe 10,00 Euro oder weniger, entfällt der Zuschuss.

4.) Die im Antrag auf Fahrtkostenzuschuss als Zahlungsempfänger angegebene Person ist verpflichtet, den Fahrtkostenzuschuss ungekürzt an die Besuchergruppe bzw. an die Teilnehmerin und Teilnehmer auszuzahlen

5.) Eine Bezuschussung wird unter der Voraussetzung gewährt, dass kein weiterer Zuschuss aus öffentlichen Mitteln (der EU, des Bundes, der Länder, der Kommunen) gezahlt wird und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Natürlich besteht die Möglichkeit auch ohne Fahrtkostenzuschuss den Deutschen Bundestag zu besuchen. Das würden wir gerne für Sie organisieren.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Susanne Schmucker
Mitarbeiterin