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Manfred Zöllmer
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Frage von Gerhard H. •

Frage an Manfred Zöllmer von Gerhard H. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Zöllmer,

Ich bekomme am 1.11.10 Versorgungsbezüge aus meiner Lebensversicherung ausbezahlt. Und jetzt bin ich baff! Man sehe und staune, nun bekomme ich eine Aufforderung,10 Jahre lang einen entsprechenden Beitrag für Krankenkasse und Pflegeversicherung einzahlen.

"Linke Tasche rein-rechte Tasche raus"

Ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, ob das Rechtens ist. Oder ist das wieder ein Trick der Versicherungsgesellschaft?

Mit freundlichem Gruß
Gerhard Holstein
Wuppertal

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Holstein,

gern beantworte ich Ihre Frage vom 21. Oktober.
Seit dem 01.01.2004 ist in der Tat auf alle Versorgungsbezüge der volle allgemeine Beitragssatz zu zahlen.

Die Neuregelung wurde mit dem Ziel beschlossen, die Unterdeckung in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner zu verringern. Im Jahr 2002 deckten die Beitragszahlungen der Rentner knapp 44 Prozent ihrer Leistungsausgaben ab, 1973 waren es noch gut 70 Prozent. Diese Gegenüberstellung macht deutlich, dass die Gesundheitsausgaben für die die ältere Generation im Gegensatz zu früher jetzt überwiegend von der erwerbstätigen Generation finanziert werden.

Die SPD hält ohne Wenn und Aber an der solidarischen Krankenversicherung fest. Jeder Einzelne hat Anspruch auf die Hilfe der Gemeinschaft. Andererseits muss der Einzelne im Rahmen seiner individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Gesundheitskosten beitragen. Um der stetig wachsenden Deckungslücke in der Krankenversicherung gegen zu wirken, hat sich die SPD 2003 entschieden, lediglich die Rentner verstärkt zur Beitragszahlung heranzuziehen, deren gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eine solche Mehrbelastung zulässt. Das ist insbesondere bei den Rentnern der Fall, die zusätzlich zu ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Einkünfte aus Versorgungsbezügen - hier in Form einer Lebensversicherung mit Kapitalabfindung - erzielen. Die Beitragspflicht auf Direktversicherungen mit Einmalzahlungen ist hierbei auf 10 Jahre begrenzt.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer, MdB