Frage an Manfred Zöllmer von Jürgen M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Zöllner,
die letzten drei zur Gesetzgebung anstehenden Gesetze werden in demokratischer Einigkeit zur Beschließung vorgelegt.
Frage: Was kommt auf den Bürger zu, bei dem Gesetz " Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge ".
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Moser
Sehr geehrter Herr Moser,
ich danke für Ihre Frage.
In der Großen Koalition wurde sich nach langen Beratungen auf ein Begleitgesetz zum EU-Reformvertrag geeinigt. Damit ist einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen. An den mehrwöchigen Beratungen waren auch Vertreter der Opposition und der Länder beteiligt. Grüne und FDP tragen den Kompromiss mit, die Linke nicht. Das Gesetz kann zum 1. Oktober in Kraft treten. Im Bundestag wird das Gesetz am 8. September in zweiter und dritter Lesung vermutlich beschlossen werden. Der Bundesrat hält am 18. September eine Sitzung ab.
Beim Thema kommunale Daseinsvorsorge sieht der Kompromiss vor, dass die kommunale Selbstverwaltung gesetzlich festgeschrieben wird. Die Rechte der Städte und Gemeinden würden gegenüber Brüssel gestärkt. Manche Länder fühlen sich bislang in der öffentlichen Daseinsvorsorge in den Kommunen nicht richtig berücksichtigt. Diese bestehen darauf, dass die kommunale Daseinsvorsorge auch eindeutig erwähnt wird, wenn es um die Rechte des Bundesrats geht. Nach deren Willen soll festgelegt werden, dass die Bundesregierung "bei Vorhaben, die die Belange der Kommunen hinsichtlich der öffentlichen Daseinsvorsorge berühren", die Stellungnahmen des Bundesrates zugrunde legen muss.
Insoweit ist alles noch etwas im politischen Prozess. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz verabschiedet wird. Hiernach muss es – in der kommenden Legislaturperiode – mit Leben gefüllt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer