Frage an Manfred Zöllmer von Jan N. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Zöllmer,
in Deutschland gibt es eine Pfandregelung zu Einwegplasteflaschen. Wieso gibt es nicht auf jede Einwegpflasche einen Pfand, sondern nur auf bestimmte. Wäre eine einfache klare Regelung nicht besser, als eine komplizierte undurchsichtige? Wieso ist die Einwegcolaflasche mit einem Pfand belegt, aber eine Einwegplasteflasche wo Saft drin ist, z.B. von Hohes C nicht. Was macht die Colaflasche für die Umwelt gefährlicher, als die Saftflasche?
Sehr geehrter Herr Neumann,
ich danke für Ihre Frage.
Die Pfandpflicht gilt grundsätzlich für alle Einweg-Getränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 - 3 Litern, die nicht als ökologisch vorteilhaft eingestuft sind. Die Pfandpflicht beschränkt sich allerdings auf diejenigen Getränkebereiche, bei denen eine Abwägung des ökologischen Nutzens des Pflichtpfands einerseits mit dem ökonomischen Aufwand eines Rücknahme- und Pfandsystems andererseits die Einrichtung eines solchen Systems rechtfertigt.
Der hohe Aufwand eines Rücknahme- und Pfandsystems rechtfertigt sich insbesondere nur bei einem ausreichend hohen Marktvolumen, das die Einrichtung eines effizienten und flächendeckenden Pfand- und Rücknahmesystems oder die Beteiligung an einem solchen ermöglicht. Dies gilt für die in § 9 Abs. 2 Verpackungsverordnung aufgeführten Getränke, also Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke – wie etwa die von Ihnen erwähnten Colaflaschen - und alkoholhaltige Mischgetränke. Diese machen den Hauptanteil am Getränkemarkt aus.
Bei anderen Getränken wie etwa Milch, Wein, Spirituosen oder den von Ihnen erwähnten Fruchtsäften ist der Besonderheit Rechnung zu tragen, dass ein unangemessenes Verhältnis zwischen ökologischem Nutzen und dem Aufwand der Einrichtung eines Rücknahme- und Pfandsystems entstehen würde. Vor diesem Hintergrund ist eine Pfandpflicht nur auf die zuerst aufgezählten Getränkesegmente gerechtfertigt. Sicher wäre es für die Verbraucherinnen und Verbraucher sehr viel einfacher wäre, wenn alle Flaschen einer Pfandpflicht unterliegen würden und ein identisches Pfand zu entrichten wäre. Andererseits kann ein Pfandsystem mit seinen Kosten nur unter der o. g. Verhältnismäßigkeit durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer