Frage an Manfred Zöllmer von Markus D. bezüglich Wirtschaft
Um meine Entscheidung wen zu wählen mir zu erleichtern, folgende Fragen:
1.Haben Sie oder Ihre Partei oder dieser zugehörige oder zugewandte Organisationen jemals oder werden Sie je Geld von Herrn Clees nehmen?
2.Halten Sie es nicht für unabdingbar nach seiner Verurteilung jede Tätigkeit des Herrn Clees in Wuppertal zu unterbinden?
3.Wie stehen Sie zu einer Denkmalsatzung für das Brller Viertel und die Nordstadt und ähnlich schützenswerte Gegenden unserer Stadt?
4. Was wollen Sie gegen Korruption unternehmen?
5.Sollte aufgrund Korruption verurteilten Personen das passive Wahlecht entzogen werden und es Öffentlichen Stellen untersagt werden mit diesen zusammenzuarbeiten, wie dies auch geschieht mit Firmen die Sozialstandards nicht einhalten.
6.Viel Erfolg und danke für die Mühe!
Sehr geehrter Herr Durchlaub,
ich danke für Ihre Fragen. Zu den von Ihnen genannten Punkten gebe ich Ihnen gerne folgende Antworten:
1. Wie Sie sicherlich wissen, hat es eine Parteispende von Herrn Clees an die SPD gegeben. Sie ist noch Gegenstand laufender gerichtlicher Verfahren.
Wir haben deutlich gemacht, dass die Annahme dieser Spende ein Fehler war. Ich selbst habe keine Spenden erhalten und werde auch zukünftig keine entgegen nehmen. Wer meinen Wahlkampf unterstützen möchte kann dies mit einer Spende an die SPD tun. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf meiner homepage www.manfred-zoellmer.de
2. Eine berufliche Tätigkeit kann in Deutschland nicht untersagt werden, weil es sich hierbei um ein Grundrecht gemäß Artikel 12 Grundgesetz handelt. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Grundrecht seinen Lebensunterhalt verdienen zu dürfen. Hiervon zu trennen ist etwa der Entzug einer Anwaltszulassung oder Entzug der Approbation eines Arztes. Aber auch in solchen Fällen wird nur eine berufliche Zulassung entzogen, eine anderweitige Berufsausübung darf nicht untersagt werden.
3. Hier wäre zu prüfen, welche Vorteile eine solche Denkmalbereichssatzung hätte. Eine Entscheidung darüber kann nur der Rat der Stadt Wuppertal treffen.
4. Es ist sehr wichtig, dass gegen Korruption vorgegangen wird, weil sie den Staat destabilisiert, zu Ungerechtigkeiten und mangelndem Wettbewerb führt. Korruptionsfälle erschüttern oftmals nachhaltig das berechtigte und notwendige Vertrauen der Bevölkerung in den Staat. So etwas darf nicht geschehen und hingenommen werden.
Korruption erfüllt bereits jetzt mehrere Straftatbestände und die Täter werden hart verurteilt. Der materielle und immaterielle Schaden, der – weltweit – durch Korruption entsteht, ist enorm. Wir nehmen dies in der Politik sehr ernst und an Hand der öffentlich bekannt gewordenen Fälle kann dies auch belegt werden.
In NRW wurde noch von der alten Landesregierung beispielsweise ein zentrales Vergaberegister etabliert, das ein wichtiger Baustein in der Korruptionsbekämpfung darstellt. Einerseits schreckt es Unternehmen und Einzelpersonen von korruptem Verhalten ab. Andererseits ist es für Unternehmen ein Anreiz, korruptionshemmende Strukturen zu schaffen. Solche Register muss es auch beim Bund und auf europäischer Ebene geben. Korruption darf sich für niemanden lohnen.
5. Von diesem Vorschlag halte ich nichts, weil er verfassungswidrig ist. Auch das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Es ist wichtig strafrechtliche Verurteilungen und eine damit verbundene Sanktion sehr sauber von sonstigen Bürgerrechten zu trennen. Jeder Straftäter – selbst Mörder – dürfen nach Verbüßung ihrer Strafe nicht in unserer Gesellschaft als Bürger 2. Klasse mit dem Entzug von Bürgerrechten über ihre Strafe hinaus sanktioniert werden.
Ich danke Ihnen für die guten Wünsche zur Wahl.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer
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