Frage an Manfred Zöllmer von Reinhard Z. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Zöllmer,
in NRW steht aktuell die bundesweit erste Zwangsimpfung gegen den Blauzungenvirus an.
http://www.mv-online.de/aktuelles/nrw/1088089_Bauer_zu_Impfung_gezwungen.html
Zitat:
"Das Verwaltungsgericht Münster lehnte am Donnerstag einen Eilantrag des Bauern gegen eine entsprechende Verfügung der örtlichen Behörden ab. Eine Sprecherin des Kreises teilte mit, dass die Impfung nun gegen den Willen des Landwirtes durchgeführt werde."
Sorgen und Ängste in Bezug auf die Gesundheit seiner Tiere bzw. die seiner Mitmenschen
http://www.muensterschezeitung.de/lokales/stlo/Steinfurt%3Bart1005,608695
Zitat:
"Heiner Lohmann befürchtet, dass es durch die Impfung zu Rückständen im Fleisch und in der Milch kommt. „Das hat Schäden für die Verbraucher zur Folge.“
werden (mal wieder von den Behörden) ignoriert.
Wer übernimmt in letzter Konsequenz die Verantwortung für diese Zwangsanordnung, deren Folgen nach wie vor nicht absehbar sind und eigentlich eher an ein eine Willküraktion aus dem "finstersten MIttelalter" erinnert?
MfG
R. Zwanziger
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Ihre Kritik vermag ich nicht zu teilen, da ich wenig Verständnis dafür habe, wenn Gegner von Impfungen wissentlich ihre eigenen Viehbestände und die ihrer Berufskollegen gefährden. Dieses Verhalten halte ich angesichts der hohen Mortalitätsrate bei der Blauzungenkrankheit, insbesondere bei den betroffenen Schafen, für fahrlässig. Die gesetzliche Impfverpflichtung fußt auf den rechtlichen Vorgaben, die zur Umsetzung der europäischen Blauzungenbekämpfungsverordnung erlassen wurden.
In einem Seuchenfall, und darum handelt es sich beim Auftreten der Blauzungenkrankheit eindeutig, überwiegt das öffentliche Interesse an einer flächendeckenden Impfung gegenüber dem Individualinteressen von Einzelnen, die ihre Tiere nicht impfen wollen. Nur eine flächendeckende Impfung sichert den Impferfolg. Es ist unstrittig, dass die Impfung entgegen der Auffassung der Impfgegner wirksam ist. Dies veranschaulicht die Anzahl der Neuerkrankungen, die seit Beginn der Impfungen drastisch gesunken sind.
Ich verweise abschießend auf einen Passus in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das am 25. Juni 2009 einen Eilantrag von Impfgegnern u. a. mit folgender Begründung abgewiesen hat:
„Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sie zu nicht in Kauf zu nehmenden Nebenwirkungen führen könnten, sind nicht erkennbar. Auch sonstige Nebenwirkungen sind nicht zu befürchten. Bei 18 Millionen verimpften Dosen ist in nur 650 Fällen ein Impfschaden gemeldet worden. Eine mögliche Beeinträchtigung aufgrund von Impfschäden wird im Übrigen durch Entschädigungsleistungen nach dem Tierseuchengesetz ausgeglichen, so dass Art. 14 des Grundgesetzes nicht verletzt ist“
Dies ist eine auch aus meiner Sicht konkrete Bewertung der Impfverpflichtung und einer Entschädigung bei möglichen Schäden.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer