Frage an Manfred Zöllmer von Ralf H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Zöllmer,
mit einigem Interesse habe ich den Änderungsantrag der Fraktionen der großen Koalition zum sogenannten "Zugangserschwerungsgesetz" gelesen ( http://blog.odem.org/2009/06/16/sperr-gesetz-aenderungen.pdf )
Dabei ist mir vor allem folgender Passus zum Expertengremium, das die Inhalte der Sperrliste kontrollieren soll, aufgefallen:
"Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen."
Auf der einen Seite haben wir also eine täglich aktualisierte Sperrliste mit womöglich hunderten oder tausenden von Einträgen, dem gegenüber steht ein Gremium, das alle paar Monate zusammen tritt, um einige davon zu überprüfen. Im Klartext bedeutet dies, dass von der Aufnahme einer Seite auf die Sperrliste bis zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Aufnahme Monate oder gar Jahre vergehen können, sofern besagte Seite überhaupt jemals von der stichprobenartigen Überprüfung betroffen ist.
Halten Sie diese Ausgestaltung eines Kontrollmechanismus für die Inhalte der Sperrliste für hinreichend ?
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Haingärtner
Sehr geehrter Herr Haingärtner,
vielen Dank für Anfrage.
Zunächst sei angemerkt, dass das BKA, welches die Sperrliste führt, unter der Aufsicht des Bundesinnenministeriums steht. Zusätzlich wird aufgrund der Besonderheit der angeordneten Maßnahmen beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ein fünfköpfiges unabhängiges Expertengremium eingesetzt, um die Sperrlisten zu überwachen. Dessen Mitglieder müssen mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben.
Dieses Gremium kann jederzeit die Liste einsehen und hat mindestens quartalsweise eine relevante Zahl von Stichproben zu erheben, ob einzelne Seiten zu Recht auf der Liste stehen. Auf Verlangen des Gremiums hat das BKA ein zu Unrecht gelistetes Angebot von der Liste zu entfernen.
Es ist richtig, dass die BKA-Liste täglich aktualisiert wird.
Theoretisch wäre es insoweit auch möglich, dass die Liste auch täglich vom Expertengremium kontrolliert wird. Angesichts der zu erwartenden hohen Zahl von Seiten dürfte eine tägliche Kontrolle jedoch unverhältnismäßig sein. Daher ist mindestens eine quartalsmäßige Prüfungspflicht vorgesehen, der übrige Rhythmus steht im Ermessen des Gremiums. Bei entsprechenden Hinweisen oder Anhaltspunkten kann und soll das Gremium aber jederzeit reagieren. Das Expertengremium hat ferner jederzeit Zugriff und kann somit auch jederzeit die Liste korrigieren.
Dies ist ein guter und auch praktikabler Weg, der mit dem Gesetz gefunden wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer