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Frage von Daniel H. •

Frage an Manfred Zöllmer von Daniel H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

wie stehen Sie zu der geplanten Sperre von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten und deren Wirksamkeit?

Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Hoffmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sexuell orientierte Gewalt gegen Kinder ist ein schreckliches Verbrechen. In den vergangenen Jahren haben wir deshalb auch das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie, der diese Verbrechen darstellt, lückenlos unter Strafe gestellt. Leider hat die Verbreitung von Kinderpornographie insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen.

Dieser auch kommerziellen Verbreitung über das Internet können wir nicht tatenlos zusehen. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.

Der SPD-Bundestagsfraktion war bereits zu Beginn dieser Diskussion voll bewusst, dass wir uns in einem extremen Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich nunmehr in der aktuellen Verhandlung mit grundlegenden Änderungen beim Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz mit der Unionsfraktion auf ganzer Linie durchgesetzt.

Meinen Kolleginnen und Kollegen und auch mir ist zunächst der Grundsatz Löschen vor Sperren wichtig. Die Aufnahme in die geplante Sperrliste des Bundeskriminalamtes erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

Ferner ist uns sehr wichtig, dass es eine Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmöglichkeiten möglicher Betroffener gibt. Deshalb wird beim Datenschutzbeauftragten des Bundes ein unabhängiges Gremium bestellt. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird im Gesetz verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.

Weiterhin dient das Gesetz ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten.

Sehr wichtig ist auch das Verhandlungsergebnis, dass es keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr gibt.

Schließlich haben wir erreicht, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Überprüfung des Gesetzes auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann.

Mit diesen Änderungen haben wir Anregungen aus der Expertenanhörung im Bundestag und Bedenken aus der Netz-Community berücksichtigt.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer