Frage an Manfred Zöllmer von Helmut K. bezüglich Soziale Sicherung
Warum müssen Ehefrauen, die nur eine kleine Rente -unter € 400,00- beziehen, von dieser Rente noch Sozialabgaben leisten? Bei diesem Ehefrauen handelt es doch meist um Mütter, die wegen der Kinderziehung nur einen Nebenjob ausüben konnten, ein kleines Einkommen hatten und nun bei ihrer kleinen Rente auch noch durch den Abzug der Sozialabgaben bestraft werden. Auch werden sie gegenüber Frauen, die nach dem "400,00-Euro" Gesetz eine Tätigkeit ausüben benachteiligt. Normal wären Sie doch im Rahmen der Familienversicherung bei Ihrem Ehemann mit versichert.
M.f.G. Helmut Klaudat
Sehr geehrter Herr Klaudat,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Leider kann ich aus Ihrer Frage nicht genau erschließen, auf welche Sozialabgaben Sie Bezug nehmen und wie die Einkommenssituation im beschriebenen Einzelfall aussieht. Ich bemühe mich daher, Ihrer Anfrage kurz durch eine allgemeine Betrachtung gerecht zu werden.
Auch auf Renten sind selbstverständlich Sozialabgaben zu leisten. Für Berufstätige bestehen diese Abgaben aus den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Letzterer Beitrag entfällt für Rentner natürlich.
Es ist richtig, dass geringfügig Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 400 EUR keine Sozialabgaben leisten müssen. Eine Diskriminierung der Rentner ist hierin allerdings nicht zu erkennen, da auch im Fall der geringfügigen Beschäftigung Sozialabgaben geleistet werden. Diese trägt allein der Arbeitgeber. Das ist auch gerechtfertigt, da dieser durch die vergleichsweise niedrigere Abgabenlast profitiert.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer