Frage an Manfred Zöllmer von Dirk M. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Zöllmer,
eine nahe Verwandte von mir arbeitet seit ca. zehn Jahren in einer Kindertagesstätte als Kindergärtnerin. Nun ist das neue Kindergartenbildungsgesetz im letzten Jahr in Kraft getreten und die Kinderpflegerinnen müssen nun eine Qualifizierung zur Erzieherin machen. Was ist nun mit den Mitarbeiter/innen die durch eine Einschränkung (Legasthenie) den schriftlichen Anforderungen dieser Weiterbildung nicht gewachsen sind ? Verlieren diese Mitarbeiter zwangsläufig ihre Arbeit oder gibt es noch eine Alternative ? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Mertinat
Sehr geehrter Herr Mertinat,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Qualifizierungsmaßnahmen für Berufstätige insbesondere im Bereich des Ausbildungs- und Erziehungswesens sind von großer Wichtigkeit und daher grundsätzlich begrüßenswert. Konsequenz solcher Maßnahmen darf aber nicht sein, dass ein großer Teil der Beschäftigten aus der Tätigkeit gedrängt wird. Im Erziehungswesen verbietet sich dies schon allein aus pädagogischen Gründen sowie angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels.
Bei dem von Ihn angesprochenen Kindergartenbildungsgesetz (KiBiz) handelt es sich um ein Gesetz der schwarz-gelben Landesregierung in NRW. Die SPD-Landtagsfraktion kämpft dafür, insbesondere für Erzieherinnen und Erziehern mit langjähriger Berufserfahrung Ausnahmeregelungen von den starren Qualifizierungsrichtlinien des Gesetzes zu erreichen. In einem Antrag an die Landesregierung hat sich die SPD-Landtagsfraktion bereits für genau dieses Anliegen eingesetzt.
Für weitere Informationen zu diesem Thema möchte ich Sie an Britta Altenkamp (http://www.britta-altenkamp.de/.net/html/-1/welcome.html) verweisen, die meine zuständige Kollegin im nordrheinwestfälischen Landtag ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Zöllmer