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Manfred Weber
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Frage von Martin K. •

Wie wollen Sie die Einhaltung bestehender Gesetze garantieren, wenn die EU Genverändertes Saatgut ohne Kennezichnungspflicht zulässt?

Im Bayerischen Naturschutzgesetz steht in Art. 11b: "Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten."

Laut EU ÖKO-Verodnung ist der Anbau Genveränderter Pflanzen im Bio-Landbau nicht gestattet

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