Frage von Martin K. • 06.05.2024
Wie wollen Sie die Einhaltung bestehender Gesetze garantieren, wenn die EU Genverändertes Saatgut ohne Kennezichnungspflicht zulässt?
Im Bayerischen Naturschutzgesetz steht in Art. 11b: "Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten."
Laut EU ÖKO-Verodnung ist der Anbau Genveränderter Pflanzen im Bio-Landbau nicht gestattet
Antwort ausstehend von Manfred Weber CSU