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Manfred Weber
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Frage von Georg W. •

Wie stehen Sie zu einem generellen Verbot von Glyphosat (Verkauf und Anwendung) ?

Sehr geehrte Herr Weber
mit entsetzen habe ich gelesen das die EU den verkauf von Glyphosat über 2022 hinaus erlauben will.
In den USA wurden Monsanto (Bayer) zu Straf- bzw Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe verurteilt
da das Pestizid krebseregend ist. Wie stehen Sie zu einem generellen Verbot von Glyphosat ? und Ich bitte Sie mitzuhelfen unsere Umwelt, uns und unsere Kinder vor Umweltgiften zu schützen.
Hochachtungsvoll Georg W.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 10. November. Gerne sende ich Ihnen nachstehend einige Informationen zum aktuellen Zulassungsverfahren von Glyphosat in der Europäischen Union zu.

Glyphosat ist in der EU derzeit bis zum 15. Dezember 2022 zugelassen. Daher kann es bis zu diesem Datum als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden, sofern diese von den nationalen Behörden nach einer Sicherheitsüberprüfung zugelassen werden. Am 12. Dezember 2019 übermittelte die so genannte Glyphosate Renewal Group – eine Gruppe von Unternehmen, die eine längere Zulassung von Glyphosat in der EU anstreben – einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung von Glyphosat nach 2022. Mit diesem Antrag wurde der in der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32009R1107&from=DE) vorgesehene Prozess zur Erneuerung der Zulassung von Glyphosat in der EU förmlich eingeleitet.

Vier EU-Mitgliedstaaten – Frankreich, Ungarn, die Niederlande und Schweden – wurden zu den Berichterstattern für die Bewertung des Erneuerungsantrags ernannt. Sie bewerteten den von der Glyphosate Renewal Group eingereichten Antrag und entwarfen einen Bericht zur Bewertung einer Erneuerung der Zulassung von Glyphosat. Diesen legten sie am 15. Juni 2021 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vor, die daraufhin zwischen 23. September 2021 und 22. November 2021 eine öffentliche Konsultation hierzu durchführten. Die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Kommentare werden derzeit geprüft.

Im letzten Schritt wird die Europäische Kommission die von den Berichterstattern entworfene Bewertung sowie die Einschätzungen von EFSA und ECHA analysieren und daraufhin den Mitgliedstaaten eine Verordnung vorschlagen, in der sie über die Erneuerung der Zulassung für Glyphosat entscheidet. Die Mitgliedstaaten stimmen dann im EU-Ministerrat über den Kommissions-Vorschlag ab.

Das Europäische Parlament wird im Zuge dieses Zulassungsverfahren regelmäßig unterrichtet, kann jedoch inhaltlich keinen direkten Einfluss auf die Zulassung nehmen. Dennoch haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments ihren Standpunkt zu diesem Thema deutlich gemacht, als sie am 8. Juni 2021 mit großer Mehrheit eine Entschließung zur EU-Biodiversitätsstrategie verabschiedeten (einsehbar unter https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0277_DE.html) . Hierin lehnt das Europäische Parlament „die erneute Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat nach dem 31. Dezember 2022 ab; [und] fordert alle Mitgliedstaaten auf, die einschlägigen Vorbereitungen zu treffen, um allen Landwirten nach dem Verbot von Glyphosat tragfähige Alternativlösungen zur Verfügung zu stellen“.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiterzuhelfen und wünsche Ihnen alles Gute. 

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber

Mitglied des Europäischen Parlaments

Vorsitzender der EVP-Fraktion

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