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Frage von Peter S. •

Werden Sie die EU-Kommissionspräsidentin auffordern, den Hamburger Hafendeal in der Sache beihilferechtlich zu prüfen wegen des mutmaßlichen Verkaufs von HHLA-Anteilen unter Wert an die Reederei MSC?

Die EU-Kommission hat die fusionsrechtliche Kontrolle des Hamburger Hafendeals abgeschlossen, aber die beihilferechtliche Kontrolle steht noch aus und wird von der Opposition in der Bürgerschaft eingefordert.https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Nach-Zustimmung-der-EU-Opposition-in-Hamburg-kritisiert-MSC-Deal,hhla580.htmlIn der Antwort auf die Anfrage E-001899/2024 erweckt die scheidende Kommissionsvizepräsidentin Vestager den Eindruck, eine Prüfung des Deals hänge vom Status der Beschwerdeführer ab. Diese müssten „Beteiligte“ sein.https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-10-2024-001899_DE.htmlhttps://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-10-2024-001899-ASW_DE.htmlDie einschlägige Verordnung verlangt aber, die Kommission sollte alle rechtswidrigen Beihilfen überprüfen, dies könne sie von Amts wegen und ungeachtet der Herkunft der Informationen über diese Beihilfen. (Erwägungsgründe 22 und 23)https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32015R1589

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